| Parte in causa | Fintech-Institut X |
|---|---|
| Ambito | Soggetti autorizzati |
| Tema | Fallimento |
| Sintesi | Am 4. März 2025 entzog die FINMA die Bewilligung von X (einer Person im Sinne von Art. 1b BankG) und eröffnete deren Konkurs. Diese Massnahme wurde aufgrund der begründeten Besorgnis notwendig, dass X ernsthafte Liquiditätsprobleme haben könnte, insbesondere aufgrund mangelnder Erträge. In diesem Zusammenhang stellte die FINMA auch ernsthafte Gründe zur Besorgnis fest, dass die Gesellschaft überschuldet sein könnte. |
| Misure | Entzug der Bewilligung und Konkurseröffnung (Art. 33 Abs. 1 BankG). |
| Crescita in giudicato | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Comunicazione | Medienmitteilung der FINMA vom 4. März 2025 |
| Data della decisione | 03.03.2025 |