2025-28

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Parte in causa Versicherungsvermittler A (natürliche Person) und X (Einzelunternehmen)
Ambito Soggetti autorizzati
Tema Altri
Sintesi

Im Jahr 2025 reichten A und sein Einzelunternehmen X beide ein Gesuch um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler ein. Der Strafregisterauszug von A weist zwei Verurteilungen wegen schwerer Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz auf. Trotz wiederholter Aufforderungen der FINMA beantwortete A die Anfragen nach Auskünften nicht, obwohl diese Auskünfte für die Bearbeitung der Registrierungsgesuche notwendig gewesen wären. Auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 2 VwVG trat die FINMA nicht auf die Erstregistrierungsgesuche von A und X ein.

Misure

Nichteintreten auf die Gesuche um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler von A und X (Art. 13 Abs. 2 VwVG)

Crescita in giudicato

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Comunicazione -
Data della decisione 21.10.2025
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