2025-28

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Party Versicherungsvermittler A (natürliche Person) und X (Einzelunternehmen)
Area Licence holders
Topic Other
Summary

Im Jahr 2025 reichten A und sein Einzelunternehmen X beide ein Gesuch um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler ein. Der Strafregisterauszug von A weist zwei Verurteilungen wegen schwerer Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz auf. Trotz wiederholter Aufforderungen der FINMA beantwortete A die Anfragen nach Auskünften nicht, obwohl diese Auskünfte für die Bearbeitung der Registrierungsgesuche notwendig gewesen wären. Auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 2 VwVG trat die FINMA nicht auf die Erstregistrierungsgesuche von A und X ein.

Measures

Nichteintreten auf die Gesuche um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler von A und X (Art. 13 Abs. 2 VwVG)

Legal force

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Communication -
Date of decision 21.10.2025
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