Parte in causa | X AG |
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Ambito | Fornitori di servizi finanziari che operano in maniera illecita |
Tema | Accettazione illecita di depositi del pubblico |
Sintesi | Der Geschäftszweck der X AG bzw. deren ausländischer Tochtergesellschaften bestand insbesondere in der Projektierung, dem Bau und dem Betrieb von Windenergieprojekten. Zwecks Finanzierung ihres Geschäftsmodells nahm die X AG insbesondere Darlehen von zahlreichen Investoren entgegen und gab Anleihen aus. Zur Investorenakquise setzte sie verschiedene Vermittler ein. Die X AG liess die Anleihen insbesondere nach Ablauf der Zeichnungsfrist zeichnen, belastete den vorgesehenen Marchzins nicht und gewährte Discounts auf der Einzahlung, womit es an der erforderlichen Einheitlichkeit gemäss Definition einer Anleihensobligation fehlte. Der von der X AG an die Anleger ausgegebene Prospekt wies überdies nicht den erforderlichen Informationsgehalt gemäss Art. 1156 Abs. 2 OR und Art. 652a Abs. 1 OR auf. Insbesondere wurde der Revisionsbericht nicht von einer ordentlichen Revisionsgesellschaft gemäss Art. 727b Abs. 1 OR erstellt, und der Prospekt enthielt nicht sämtliche für einen fundierten Anlageentscheid erforderlichen Informationen. Eine Ausnahme von einer unterstellungspflichtigen Entgegennahme von Publikumseinlagen Nach Art. 5 Abs. 3 Bst. b BankV lag damit nicht vor. Sämtlichen Verbindlichkeiten kam demnach Einlagencharakter zu. Die X AG hat ohne Bewilligung gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen (Art. 1 Abs. 2 BankG). Sie stellte jedoch im Sinne von Art. 31 FINMAG unverzüglich den ordnungsgemässen Zustand wieder her und hielt die Anleger vollumfänglich schadlos. |
Misure | Feststellung (Art. 32 FINMAG); Unterlassungsanweisung gegen die X AG bzw. deren Organe ohne Publikation; Androhung der Liquidation im Wiederholungsfall |
Crescita in giudicato | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
Comunicazione | - |
Data della decisione | 23.03.2017 |