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2026

FINMA schliesst Enforcementverfahren gegen Julius Bär ab

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat ein Enforcementverfahren gegen die Bank Julius Bär im Zusammenhang mit den Private Debt-Kreditvergaben an einen europäischen Konzern sowie mit der Führung von Kundenbeziehungen im Umfeld zweier russischer PEP, sogenannte politisch exponierte Personen, abgeschlossen. Sie stellt dabei fest, dass das Institut in schwerer Weise gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen verstossen hat, insbesondere gegen die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement sowie gegen die rechtlichen Pflichten im Bereich der Geldwäschereibekämpfung. Die FINMA schliesst damit das fünfte Enforcementverfahren gegen die Julius Bär innert weniger als zehn Jahre ab. Bereits während des Verfahrens hat die Bank viele von der FINMA auferlegte Sofortmassnahmen ergriffen. Weitere Massnahmen mit Abschluss des Enforcementverfahrens sollen nun sicherstellen, dass die beabsichtigten Verbesserungen in der Compliance- und Risikokultur institutsweit effektiv und nachhaltig umgesetzt werden. Gewisse Sofortmassnahmen konnten mit Abschluss des Verfahrens hingegen aufgehoben oder erleichtert werden.

Im Dezember 2024 eröffnete die FINMA ein Enforcementverfahren gegen die Julius Bär im Zusammenhang mit mehreren Kreditvergaben an verschiedene Einheiten eines europäischen Konzerns und dessen Gründer. Zuvor hatte sie im Juni und Dezember 2023 sowie im Mai 2024 aufgrund festgestellter Schwachstellen in der Kreditvergabe, im Geldwäschereiabwehrdispositiv und im Risikomanagement sowie des sehr hohen Risikoappetits der Bank in den Bereichen Reputations-, Geldwäscherei- und Kreditrisiken bereits umfangreiche Sofortmassnahmen erlassen.

 

Im August 2025 eröffnete die FINMA zudem ein weiteres Enforcementverfahren. Dabei untersuchte sie mögliche Verletzungen der Regeln zur Geldwäschereibekämpfung im Zusammenhang mit Kunden aus dem Umfeld zweier russischer PEP (politisch exponierte Personen). Auch in diesem Fall erliess die FINMA im September 2025 Sofortmassnahmen. In beiden Fällen ging es um Mängel im Risikomanagement und in der Kultur der Bank, weshalb die FINMA die beiden Verfahren vereinigte. Es ist bereits das fünfte Verfahren innert weniger als zehn Jahre, das die FINMA gegen das Institut abschliesst.

Schwere Mängel im Kreditrisikomanagement

Die Julius Bär entwickelte ab 2018 ein neues Geschäftsfeld, das Private Debt-Geschäft. Dieses charakterisierte sich dadurch, dass Kredite nicht durch traditionelle Sicherheiten besichert waren, sondern in der Regel mit nicht-börsenkotierten Aktien der Kreditnehmer. Ab September 2019 gewährte die Bank insgesamt acht Kredite an den europäischen Konzern und ihren Gründer, wobei sich das Gesamtvolumen der Kredite rasch erhöhte und in den Jahren 2022 und 2023 die Marke von CHF 1 Mrd. überschritt. Die Julius Bär war für diese Kreditvergaben weder organisatorisch noch personell richtig aufgestellt. So fehlten lange ein genügendes internes Regelwerk, effektive Kontrollmechanismen sowie genügend ausgebildetes Personal. Auch gehörte dieses Geschäftsfeld nicht zur Geschäftsstrategie der reinen Vermögensverwaltungsbank. Bei den Geschäftsbeziehungen mit der Kundengruppe hat die Bank zudem zahlreiche Warnsignale ignoriert, die sie zu einer Reduktion der eingegangenen Risiken hätte veranlassen müssen. Obergrenzen pro Einzelschuldner, die sich die Bank selbst auferlegt hatte, wurden kontinuierlich ignoriert und regulatorische Vorgaben zur Meldung von Klumpenrisiken verletzt. Die Beziehung zwischen der Bank und der Kundengruppe war zudem durch diverse Interessenkonflikte und Fehlanreize gekennzeichnet.

 

Mitarbeitende der Julius Bär sowie externe Vermittler verdienten aufgrund der Geschäftsbeziehung der Bank mit dieser Kundengruppe Saläre bzw. Provisionen in Millionenhöhe. Die Bank bot für undurchsichtige Aktiengeschäfte mit Titeln dieser Gesellschaften des Konzerns Hand und brachte ihrerseits die Kundengruppe dazu, eine Durchlauftransaktion in der Höhe von EUR 60 Mio. durchzuführen. Aufgrund dieser wies die Bank am Jahresende 2022 eine Gesamtkredithöhe aus, die nicht den wirtschaftlichen Realitäten entsprach. Das per Ende 2023 bestehende Engagement in der Höhe von CHF 586 Mio. musste schliesslich zu 100% wertberichtigt werden.

Schwere Verletzungen der geldwäschereirechtlichen Pflichten

Zudem stellte die FINMA schwere Verletzungen der geldwäschereirechtlichen Pflichten und schwere Mängel im damit verbundenen Risikomanagement fest. Obschon die betroffenen Kunden im Umfeld zweier russischer PEP ein hohes Risiko bargen, hat die Bank über Jahre hinweg die Herkunft der Vermögenswerte unzureichend abgeklärt und hinterfragt. Dazu hat sie negative Medienartikel und verdächtiges Kundenverhalten zu wenig kritisch gewürdigt und ihre Meldepflichten nach dem Geldwäschereigesetz verletzt. Anstatt die Sorgfalts- und Meldepflichten einzuhalten, entschied sich die Bank im Jahr 2019, eine Ausnahme von ihren Regeln zu machen (sog. Know-Your-Client Exception-to-Policy, KYC-EtP). Dies erschien der Bank deshalb gerechtfertigt, weil ein Mitarbeiter der Bank eine Empfehlung zugunsten des PEP-Kunden abgab. Die Bank hinterfragte dieses Vorgehen auch bei späteren Überprüfungen nicht, obschon der besagte Mitarbeiter enge persönliche Verbindungen zur Familie des PEP-Kunden aufwies.

Wiederholte schwere Aufsichtsrechtsverletzungen

Die FINMA hat seit 2017 in insgesamt fünf Enforcementverfahren gegen die Julius Bär schwere Verletzungen von Aufsichtsrecht festgestellt und Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands angeordnet. Trotz teilweise vergleichbarer Mängel und Verfehlungen sowie gezielter Massnahmen zu deren Behebung ist es der Bank im Anschluss an frühere Verfahren nicht gelungen, den nötigen Wandel der Risiko- und Compliance-Kultur zu vollziehen. So kam es in beiden oben erwähnten Fallkomplexen, wie schon in früheren Fällen, zu erheblichen Verstössen, die eine mangelhafte bankinterne Risiko- und Compliance-Kultur offenbarten.

Umfangreiche Massnahmen

Die Julius Bär hat bereits im Rahmen der auferlegten Sofortmassnahmen durch die FINMA sowie während des laufenden Enforcementverfahrens viele Massnahmen getroffen, um die festgestellten Mängel zu adressieren und ihre Kultur zu verbessern. Sie hat auf Aufforderung der FINMA hin im Jahr 2025 ihren Risikoappetit neu definiert und entschieden, sich in den kommenden Jahren schrittweise von Kunden und deren Vermögen zu trennen, die mit dem neu definierten Risikoappetit der Bank nicht mehr vereinbar sind. Daneben hat die Bank auch das Private Debt-Geschäft eingestellt, die Kreditvergabe reduziert, die Kontrollfunktionen gestärkt, ihr Vergütungssystem überarbeitet und einen Kulturwandel angestossen. Die FINMA hat zudem gewürdigt, dass die Julius Bär in den letzten zwei Jahren den auf Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsstufe notwendigen und geforderten konsequenten personellen Wandel vollzogen und die Corporate Governance grundsätzlich neu aufgestellt hat. Die heutige Geschäftsleitung wurde erst nach den Ereignissen eingesetzt, die den festgestellten Verstössen zugrunde liegen. Sie ist nun für die Umsetzung der angeordneten Massnahmen verantwortlich.

 

Aufgrund der geänderten Risikolage sowie von der Bank umgesetzten Massnahmen konnte die FINMA früher verhängte Sofortmassnahmen im Kapital- und Liquiditätsbereich teilweise oder vollständig aufheben. Weiter konnten geschäftseinschränkende Massnahmen im Kreditbereich und beim Eingehen von neuen Geschäftsbeziehungen mit PEP aus Risikoländern aufgehoben respektive gelockert werden.

 

Die Bank hat damit wichtige und notwendige Schritte unternommen. Um sicherzustellen, dass die von der Julius Bär beabsichtigten Verbesserungen der Risiko- und Compliance-Kultur auch institutsweit effektiv und nachhaltig umgesetzt werden, hat die FINMA im Rahmen des nun abgeschlossenen Enforcementverfahrens gezielt Massnahmen angeordnet.

 

So hat die Bank der FINMA beispielsweise bis ins Jahr 2032 Berichte einzureichen, in denen sie über ihre Risiko-, Fehler- und Compliance-Kultur und ihre diesbezüglichen Massnahmen Rechenschaft ablegt. Das von der FINMA bereits im September 2025 verhängte temporäre Verbot neuer Geschäftsbeziehungen mit PEP-Kunden aus Hochrisikoländern wird stufenweise abgebaut, bis die Trennung von den nicht mehr dem Risikoappetit entsprechenden Kundenvermögen vollzogen ist. Bis zum Abschluss dieses Prozesses muss die Bank zusätzliche Eigenmittel von CHF 250 Mio. halten. Die Anforderung lag während des laufenden Verfahrens zeitweise höher. Ausschüttungen an die Aktionäre wie Dividenden müssen vorgängig von der FINMA genehmigt werden. Schliesslich zieht die FINMA den Gewinn in der Höhe von rund CHF 10 Mio. ein, den die Julius Bär durch die Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen mit den beiden russischen PEP-Kundengruppen erzielt hat.

 

Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

 

Die FINMA hat Verfahren gegen drei ehemalige Mitarbeitende der Bank eröffnet, die möglicherweise für die Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen oder internen Weisungen verantwortlich sind.

Kontakt

Ursula Keel, Mediensprecherin
Tel. +41 (0)31 327 14 45
ursula.keel@finma.ch

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Zuletzt geändert: 29.09.2026 Grösse: 0.41  MB
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