2025-45

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Parte in causa X AG, A und B (natürliche Personen)
Ambito Fornitori di servizi finanziari che operano in maniera illecita
Tema Accettazione illecita di depositi del pubblico
Sintesi

Während eines Zeitraums von ungefähr elf Monaten kauften mehr als 20 Anleger Aktien der X AG für einen Gesamtbetrag von über CHF 1 Mio. Die Gesellschaft garantierte den Anlegern einen Rückkauf der Aktien zum Kaufpreis zuzüglich einer Rendite. Die X AG warb für diesen Verkauf und Rückkauf ihrer Aktien auf ihren Webseiten, über Veröffentlichungen in verschiedenen sozialen Netzwerken sowie über Geschäftsvermittler. A war Verwaltungsrat der X AG, bevor er die Geschäftsführung formell an B abtrat, der als Strohmann-Organ handelte. In Wirklichkeit leitete und kontrollierte A die X AG weiterhin, obwohl er bereits infolge eines früheren Enforcementverfahrens Gegenstand einer rechtskräftigen sowie von der FINMA angeordneten und veröffentlichten Unterlassungsanweisung war. Die FINMA stellte somit fest, dass die X AG sowie die massgeblich beteiligten Organe A und B gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegengenommen hatten, ohne über die dafür erforderliche Bewilligung zu verfügen (Art. 1 Abs. 2 BankG). Aufgrund der Überschuldung der Gesellschaft eröffnete die zuständige kantonale Behörde den Konkurs über die X AG.

Misure

Feststellung (Art. 32 Abs. 1 FINMAG); Publikation der Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von acht Jahren und gegen B für die Dauer von drei Jahren (Art. 34 FINMAG)

Crescita in giudicato

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Comunicazione -
Data della decisione 20.11.2025
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