| Parte in causa | T Fund und Y Fund, Z AG, W S.à.r.l., UEK (Vorinstanz) |
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| Ambito | Offerte pubbliche di acquisto e pubblicità delle partecipazioni |
| Tema | Offerte pubbliche di acquisto |
| Sintesi | Am 27. August 2025 veröffentlichte die W S.à.r.l. den Angebotsprospekt für ihr öffentliches Kaufangebot gemäss Art. 125 ff. FinfraG für alle sich im Publikum befindenden Namenaktion der X AG. Mit Verfügung vom 29. August 2025 stellte die UEK u. a. fest, dass das öffentliche Kaufangebot den rechtlichen Bestimmungen entspreche. Daraufhin gelangten der T Fund und der Y Fund als qualifizierte Aktionärinnen der Z AG mit einer Einsprache an die UEK. Die Einsprecherinnen stellten der UEK zahlreiche Anträge u. a. im Zusammenhang mit den Informationspflichten des Verwaltungsrats sowie der Fairness Opinion und Bewertungsfragen. Mit Verfügung vom 2. Oktober 2025 wies die UEK die Einsprache des T Funds und des Y Funds ab und auferlegte ihnen gestützt auf Art. 117 Abs. 5 FinfraV (Vorliegen eines «besonderen Falls») eine Gebühr von CHF 20'000.–. Gegen diese Kostenauflage erhoben der T Fund und der Y Fund Beschwerde bei der FINMA. In ihrer Verfügung stellte die FINMA fest, dass ein besonderer Fall im Sinne von Art. 117 Abs. 5 FinfraV vorliegt, weshalb die UEK berechtigt war, eine Gebühr zu erheben. Die Gebühr erwies sich auch in ihrer Höhe als verhältnismässig. Entsprechend wies die FINMA die Beschwerde des T Funds und des Y Funds ab. |
| Misure | Abweisung der Beschwerde |
| Crescita in giudicato | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Comunicazione | - |
| Data della decisione | 01.12.2025 |