2025-22

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Parte in causa Versicherungsvermittler A (natürliche Person)
Ambito Soggetti autorizzati
Tema Altri
Sintesi

A stellte Ende 2024 ein Gesuch um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Im Antragsformular bestätigte A, in Straf-, Betreibungs-, Konkursverfahren involviert oder in den letzten zehn Jahren involviert gewesen zu sein und deklarierte u. a. mehrere Betreibungs- und ein Konkursverfahren sowie abgeschlossene Strafverfahren, wobei Letztere auch im beigelegten Strafregisterauszug verzeichnet waren. Abklärungen der FINMA führten ein weiteres, hängiges Strafverfahren u. a. wegen Verdachts auf Betrug zu Tage, welches A der FINMA hätte deklarieren müssen. Nach Würdigung der Gesamtumstände erwog die FINMA, dass A keinen guten Ruf geniesst und keine Gewähr für die Erfüllung der Pflichten nach VAG bietet (Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG), da A u. a. aufsichtsrechtliche Pflichten schwer verletzt hatte, indem A der Auskunftspflicht gemäss Art. 29 Abs. 1 FINMAG nicht nachgekommen war. Im Ergebnis erfüllte A die Registrierungsvoraussetzungen von Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG i.V.m. Art. 187 AVO nicht, weshalb die FINMA A die Registrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler verweigerte.

Misure

Abweisung des Gesuchs um Erstregistrierung im Register der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler (Art. 41 Abs. 2 Bst. b VAG; Art. 187 AVO)

Crescita in giudicato

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Comunicazione -
Data della decisione 02.07.2025
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