Parte in causa | Bank X |
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Ambito | Soggetti autorizzati |
Tema | Altri |
Sintesi | Die Bank X bietet eine elektronische Plattform für den bilateralen Handel u.a. mit Forex-Derivaten an. Sie stellt Kurse im System zur Glattstellung der Derivatepositionen. Die FINMA kam diesbezüglich zum Schluss, dass die drei kumulativen Voraussetzungen gemäss Rz. 5 des FINMA-RS 2018/01 für das Vorliegen eines organisierten Handelssystems OHS erfüllt seien, und dass der vorliegende Glattstellungsmechanismus, welcher für den Derivatehandel typisch ist, nicht unter die Primärmarktausnahme fällt. |
Misure | Feststellung, dass die Bank X ein organisiertes Handelssystem gemäss Art.42 Bst. c FinfraG betreibt. |
Crescita in giudicato | nicht rechtskräftig; Beschwerdeverfahren BVGer B-4080/2022 |
Comunicazione | - |
Data della decisione | 15.07.2022 |