2020-27

← tornare alla panoramica

Parte in causa Natürliche Person X, Bank Y AG
Ambito Offerte pubbliche di acquisto e pubblicità delle partecipazioni
Tema Pubblicità delle partecipazioni
Sintesi

X ist Mehrheitsaktionär der Bank Y AG. X und die Bank Y AG beantragten bei der Offenlegungsstelle einer Schweizer Börse eine Erleichterung von der Meldepflicht, wonach Beteiligungen, welche die Bank Y hält, durch diese selbst offenzulegen sind und nicht durch X.

Misure

Die FINMA gewährte für Beteiligungen, welche die Bank Y AG auf eigene Rechnung hält und für Beteiligungen, welche die Bank Y gemäss Art. 19 Abs. 1 und 2 FinfraV-FINMA hält, keine Erleichterung. Da die Bank Y AG für Beteiligungen in internen Sondervermögen gewährleistet, dass die Stimmrechte nicht ausgeübt werden können, wurde X in diesem Umfang von der Meldepflicht befreit und entsprechende Beteiligungen sind direkt durch die Bank Y AG offenzulegen. In den entsprechenden Meldungen ist ein Hinweis auf die gewährte Erleichterung aufzunehmen.

Crescita in giudicato

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

Comunicazione -
Data della decisione 28.08.2020
Backgroundimage