| Parte in causa | Versicherung X | 
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| Ambito | Soggetti autorizzati | 
| Tema | Altri | 
| Sintesi | Das Versicherungsunternehmen X ersuchte gestützt auf die allgemeine Kostenentwicklung im Gesundheitswesen um eine Erhöhung der Selbstbehalte in den Zusatzversicherungsbedingungen ihres Produktes Y. Die FINMA wies dieses Gesuch mit der Begründung ab: Anpassungen von Tarifen der Krankenzusatzversicherung können grundsätzlich nur im Umfang der bisher noch nicht berücksichtigten exogenen Teuerung, erfolgen; vorliegend war diese negativ. Dieser Grundsatz gilt auch bei indirekten Tarifanpassungen, welche durch direkte Leistungseinschränkungen, wie namentlich die Erhöhung von Selbstbehalten, erfolgen. | 
| Misure | Abweisung der von der Versicherung X beantragten Anpassung des Geschäftsplans (Anpassung allgemeine Versicherungsbedingungen) für ihr Produkt Y betreffend die Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG) | 
| Crescita in giudicato | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. | 
| Comunicazione | - | 
| Data della decisione | 04.11.2022 |