Erfahrungen mit dem Kleinbankenregime

Die FINMA verfolgt mehrere Initiativen, um die Implementierung der Bankenregulierung möglichst proportional zu gestalten. Unter dem Kleinbankenregime werden Banken und Wertpapierhäuser der Kategorien 4 und 5, die besonders liquide und gut kapitalisiert sind, von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet.

Insgesamt etablierte sich das Kleinbankenregime im Berichtsjahr gut. Mit 57 teilnehmenden Banken hat die Zahl seit der Einführung leicht abgenommen.

 

Die ersten Erfahrungen seit der Einführung des Kleinbankenregimes per 1. Januar 2020 wurden 2021 gezielt analysiert. Es bestanden keine akuten Schwachstellen, die bis zur ordentlichen Ex-post-Evaluation der neuen Bestimmungen hätten behoben werden müssen. Verbesserungsmöglichkeiten wurden im Bereich der Kommunikation identifiziert, so etwa bezüglich des genauen Umfangs der Erleichterungen. Die Analyse der FINMA zeigte auch die zentrale Bedeutung einer dynamischen Betrachtung des Kleinbankenregimes. So sollen auch künftig bei der Erarbeitung oder Aktualisierung der Regulierung weitere mögliche Erleichterungen erwogen werden. Eine Veränderung der Eintrittskriterien ins Kleinbankenregime erschien nicht angezeigt. Die wichtigsten Erkenntnisse der Analyse wurden mit der Branche am Kleinbankensymposium im Januar 2022 thematisiert.


Die gute Etablierung des Kleinbankenregimes ist umso erfreulicher, als dass dessen Umsetzung inmitten der Corona-Pandemie in einem schwierigen Umfeld erfolgen musste. Es ist anzumerken, dass aufgrund des in diesem Zusammenhang veränderten Kundenverhaltens einige Banken Schwierigkeiten bei der Einhaltung der vereinfachten Leverage Ratio bekunden, insbesondere aufgrund des erhöhten Zuflusses von Kundengeldern. Die FINMA tauscht sich regelmässig mit der Branche aus, um diesen konkreten Entwicklungen Rechnung zu tragen und um geeignete Lösungen zu finden.


(Aus dem Jahresbericht 2021)

Backgroundimage