Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung der FINMA und werden durch eine Aufsichtsorganisation beaufsichtigt. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) geregelt. Erklärungen zum Bewilligungsprozess, zu den Übergangsvorschriften und Informationen zu weiteren Themen sowie Entwicklungen sind auf dieser Seite aufgeführt.
Überlegungen zur Nachhaltigkeit im Finanzmarkt sind Teil des FINMA-Mandats. Die FINMA hat in ihren strategischen Zielen 2021 – 2024 festgelegt, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes zu leisten. In diesem Webdossier sind die wesentlichen Informationen der FINMA zu diesem Themenbereich aufgeführt.
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus betrifft auch die Finanzbranche. Wichtige Informationen der FINMA zu diesem Thema finden Sie hier.
Das Hypothekenvolumen in der Schweiz ist bedeutend und über die Jahre stark gewachsen. Dies birgt das Risiko einer Marktüberhitzung im Immobilienmarkt. Die FINMA sorgt dafür, dass die Hypothekarvergabe nachhaltig und die Solvenz von Banken nicht gefährdet ist. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Innovation ist ein wichtiger Faktor für einen wettbewerbsfähigen Schweizer Finanzplatz. Die FINMA setzt sich intensiv mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit Fintech auseinander, sei es bei Bewilligungsfragen, oder in den Bereichen Aufsicht oder Regulierung. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Eine Zunahme der Professionalisierung der Akteure und immer kürzer werdende Zeitspannen zwischen Bekanntgabe und Ausnutzung von kritischen Sicherheitslücken halten auch die Finanzbranche auf Trab. Ein erfolgreicher Angriff kann zu Ausfällen und Unterbrechungen von Informations- und Kommunikationstechnik-Systemen führen und die Schutzziele Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität gefährden. Konkrete Risikotreiber sind ein unzureichendes Bewusstsein für den Umgang mit Cyberrisiken – sei es bei den Mitarbeitenden oder aufgrund einer unangemessenen Governance. Zudem sind die Cyberprozesse bei vielen Instituten zu fragmentiert, als dass diese eine umfassende Einschätzung über die eigene Cyberrisikolage treffen könnten. Das Risiko bleibt deshalb unverändert hoch.
Die Geldwäschereiprävention hat einen hohen Stellenwert für die Tätigkeit der FINMA. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Die FINMA will die Effizienz der Regulierung und Aufsicht für kleine, besonders solide Institute erhöhen. So sollen kleinste Banken von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet werden, ohne dass deren Stabilität und Sicherheit gefährdet wird. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Systemrelevante Finanzinstitute können bei einem ungeordneten Ausfall ganze Volkswirtschaften gefährden und gelten deshalb als "too big to fail" (TBTF). Der Schweizer Gesetzgeber hat im Nachgang zur Finanzkrise von 2007/2008 spezielle Regeln zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation solcher Institute erlassen. Die FINMA berichtet jährlich über die Fortschritte dieser Recovery- und Resolution-Planung.