Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung der FINMA und werden durch eine Aufsichtsorganisation beaufsichtigt. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) geregelt. Erklärungen zum Bewilligungsprozess, zu den Übergangsvorschriften und Informationen zu weiteren Themen sowie Entwicklungen sind auf dieser Seite aufgeführt.
Überlegungen zur Nachhaltigkeit im Finanzmarkt sind Teil des FINMA-Mandats. Die FINMA hat in ihren strategischen Zielen 2021 – 2024 festgelegt, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Finanzplatzes zu leisten. In diesem Webdossier sind die wesentlichen Informationen der FINMA zu diesem Themenbereich aufgeführt.
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus betrifft auch die Finanzbranche. Wichtige Informationen der FINMA zu diesem Thema finden Sie hier.
Das Hypothekenvolumen in der Schweiz ist bedeutend und über die Jahre stark gewachsen. Dies birgt das Risiko einer Marktüberhitzung im Immobilienmarkt. Die FINMA sorgt dafür, dass die Hypothekarvergabe nachhaltig und die Solvenz von Banken nicht gefährdet ist. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Innovation ist ein wichtiger Faktor für einen wettbewerbsfähigen Schweizer Finanzplatz. Die FINMA setzt sich intensiv mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit Fintech auseinander, sei es bei Bewilligungsfragen, oder in den Bereichen Aufsicht oder Regulierung. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Cyberrisiken gehören zu den bedeutendsten operationellen Risiken von Finanzinstituten. Entsprechend befasst sich die FINMA intensiv damit und hat ihre Aufsicht verstärkt. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Die Geldwäschereiprävention hat einen hohen Stellenwert für die Tätigkeit der FINMA. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Die FINMA will die Effizienz der Regulierung und Aufsicht für kleine, besonders solide Institute erhöhen. So sollen kleinste Banken von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet werden, ohne dass deren Stabilität und Sicherheit gefährdet wird. Auf dieser Seite sind die wesentlichen Informationen zu diesem Thema aufgeführt.
Systemrelevante Finanzinstitute können bei einem ungeordneten Ausfall ganze Volkswirtschaften gefährden und gelten deshalb als "too big to fail" (TBTF). Der Schweizer Gesetzgeber hat im Nachgang zur Finanzkrise von 2007/2008 spezielle Regeln zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation solcher Institute erlassen. Die FINMA berichtet jährlich über die Fortschritte dieser Recovery- und Resolution-Planung.