Aufsicht über Aufsichtsorganisationen

Die FINMA bewilligt und überwacht die Aufsichtsorganisationen (AO). Die AO sind für die laufende Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees zuständig.
Die AO müssen permanent verschiedene Bewilligungsvoraussetzungen bezüglich Unabhängigkeit und Gewähr, Organisation und Unternehmensführung sowie der personellen Qualifikationen und Ressourcen einhalten. Die AO haben auch finanziellen Mindestanforderungen zu genügen. Die FINMA prüft und genehmigt Änderungen von bewilligungspflichtigen Tatsachen.

Risikoorientierte Aufsicht

Die FINMA beaufsichtigt die AO risikoorientiert. Sie prüft namentlich, wie die AO die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei den Vermögensverwaltern und Trustees beaufsichtigen. Dazu führt die FINMA einmal jährlich eine Risikoanalyse der AO durch, die insbesondere die Geschäfts-, Risiko- und Aufsichtspolitik beinhaltet. Auch die Organisation der AO, die Ausgestaltung des Prüfwesens und die personellen und finanziellen Aspekte der AO werden dabei berücksichtigt. Die Risikoanalyse der jeweiligen AO bestimmt die Wahl und Intensität der von der FINMA eingesetzten Aufsichtsinstrumente.

Aufsichtsinstrumente

Für ihre Aufsicht setzt die FINMA Vor-Ort-Kontrollen, regelmässige bilaterale Aufsichtsgespräche sowie Analysen der AO-Jahresberichte ein. Zusätzlich erhalten die AO jährlich ein Beurteilungsschreiben, in dem allfällige Schwachstellen und der Handlungsbedarf festgehalten werden.
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