Inkrafttreten Kleinbankenregime / Kleinbankensymposium

Unter dem Kleinbankenregime werden bestimmte Banken der Kategorien 4 und 5, die qualifizierte Anforderungen erfüllen, von bestimmten aufsichtsrechtlichen Vorgaben entlastet. Bei Inkrafttreten des Regimes am 1. Januar 2020 wurden 64 Institute von der FINMA zur Teilnahme zugelassen.

Das grosse Interesse am Kleinbankenregime zeigt, dass diese weitere Verstärkung der risikoorientierten Aufsicht von kleineren Instituten einem Bedürfnis entspricht. Die FINMA erwartet, dass die Institute des Kleinbankenregimes aufgrund der Befreiungen und Erleichterungen in Bezug auf quantitative und qualitative Vorgaben mittelfristig Kosten einsparen können. Dies geschieht beispielsweise dank dem Verzicht auf die Berechnung von risikogewichteten Aktiven und der strukturellen Liquiditätsquote oder durch reduzierte Auflagen im Rahmen künftiger Regulierungsänderungen. Dank der Einhaltung strenger Zulassungskriterien ist die Sicherheit des Schweizer Finanzplatzes weiterhin gewährleistet.


Der Abschluss der erfolgreichen und schnellen Entwicklungsphase des Kleinbankenregimes wurde am dritten Kleinbankensymposium im Januar 2020 eingehend thematisiert. Das jährliche Treffen der FINMA mit den Vertretern der Banken der Kategorien 4 und 5 bot auch eine wertvolle Gelegenheit für den regen Austausch mit den Teilnehmern über die potenziellen Risiken des Schweizer Finanzplatzes aus der Sicht der Kleinbanken.


(Aus dem Jahresbericht 2020)

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