Das Mandat der FINMA beinhaltet den Schutz der Finanzmarktkunden sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Im Nachhaltigkeitsbereich fokussiert die FINMA entsprechend auf klima- und weiteren naturbezogenen Finanzrisiken der Beaufsichtigten sowie die Bekämpfung von Greenwashing-Praktiken. Darüber hinaus hat die FINMA keinen Auftrag zur Förderung nachhaltiger Anlagen oder zur aktiven Lenkung von Finanzflüssen.
Das Mandat der FINMA enthält den Auftrag, Finanzmarktkundinnen und -kunden sowie Anlegerinnen und Anleger vor unzulässigem Geschäftsverhalten zu schützen, insbesondere auch vor Täuschung. Bei der "Greenwashing" Thematik geht es der FINMA primär darum, dass Kundinnen und Kunden sowie Anlegerinnen und Anleger nicht in die Irre geführt werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels und weiterer Naturveränderungen können für Finanzinstitute bedeutende finanzielle Risiken bergen. Im Vordergrund stehen zum einen physische Risiken, die direkt aus den Veränderungen entstehen. Zum anderen geht es um Transitionsrisiken, die mit Massnahmen zur Minderung und Anpassung verbunden sind. Finanzinstitute müssen ihre wesentlichen klima- und weiteren naturbezogenen Finanzrisiken erkennen und angemessen steuern.
Die FINMA hat ihre zentralen Prioritäten für die Aufsicht über Klima- und Naturrisiken sowie zur Bekämpfung von Greenwashing für die Periode 2026 bis 2028 festgelegt. Insgesamt baut sie auf der bisherigen Praxis der FINMA auf und entwickelt diese in einzelnen Punkten weiter.
Die FINMA achtet darauf, dass Finanzinstitute ihre wesentlichen naturbezogenen Finanzrisiken, zu denen auch klimabezogene Finanzrisiken gehören, angemessen erfassen undsteuern. Seit 2026 gelten die im Rundschreiben "Naturbezogene Finanzrisiken" konkretisierten Aufsichtserwartungen. Gleichzeitig erarbeitet die FINMA die notwendigen Grundlagen für eine angemessene Integration dieser Risiken in die laufende Aufsichtstätigkeit und entwickelt diese stetig weiter.
Das CO2-Gesetz verlangt seit 2025, dass die FINMA die klimabedingten finanziellen Risiken für die Beaufsichtigten regelmässig überprüft und darüber Bericht erstattet. Zur Erfüllung der Berichterstattungspflicht publiziert die FINMA seit 2025 jährlich einen Klimarisikobericht.
Transparenz bezüglich klimabezogener Finanzrisiken bei Beaufsichtigten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sinnvollen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken. Die FINMA hat Ende Mai 2021 deshalb die Offenlegungsanforderungen im Bereich der klimabezogenen Finanzrisiken bei bedeutenden Finanzinstituten konkretisiert und in Offenlegungsrundschreiben kommuniziert.
Zentrale internationale Standardsetzungsgremien sorgen für einheitliche Standards zum Umgang mit Klima- und weiteren Naturrisiken im Finanzsektor und für den Anlegerschutz im Bereich Nachhaltigkeit. Die FINMA begrüsst die Entwicklung von international abgestimmten Lösungen und beteiligt sich aktiv an diesen Arbeiten.