Enforcement bei Bewilligungsträgern

Die FINMA überwacht laufend, ob die Bewilligungsträger die Finanzmarktgesetze einhalten. Verfügt die FINMA über Hinweise auf Verstösse, so geht sie diesen nach und trifft jene Massnahmen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes erforderlich sind, wenn nötig im Rahmen eines Enforcementverfahrens.

Zu den Aufgaben der FINMA gehört es, laufend zu überwachen, ob sich die bewilligten Institute wie Banken und Wertpapierhäuser, Versicherungsunternehmen, Fondsleitungen und Verwalter von Kollektivvermögen (Asset Manager) an die Finanzmarktgesetze halten. Für die laufende Überwachung von bewilligten Vermögensverwaltern und Trustees zieht die FINMA Aufsichtsorganisationen bei. Stellt die FINMA fest, dass Gesetzesverletzungen oder Missstände vorliegen, ergreift sie die erforderlichen Massnahmen. Wenn nötig, erfolgt dies im Rahmen eines Enforcementverfahrens, mit dem das Aufsichtsrecht zwangsweise durchgesetzt werden kann. Enforcementverfahren dienen dazu, den relevanten Sachverhalt verbindlich festzustellen und gestützt darauf gegenüber dem Bewilligungsträger oder dessen Eignern und Angestellten jene Massnahmen anzuordnen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes notwendig sind.

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