Will eine Person oder ein Unternehmen Gelder von Kunden verwalten oder von Anlegern entgegennehmen, Versicherungspolicen zeichnen oder Fonds auflegen bzw. verwalten, so braucht es dafür eine Bewilligung der FINMA. Eine Bewilligung erhält nur, wer die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die Bewilligung der FINMA zieht eine unterschiedlich intensive Aufsicht nach sich: Je nach gesetzlicher Grundlage reicht das Spektrum von einer umfassenden laufenden Überwachung bis zu einer reinen Registrierung ohne laufende Überwachung, im Rahmen derer die FINMA nur tätig wird, wenn sie konkrete Hinweise erhält. In bestimmten Fällen müssen sich die Anbieter auch einer privaten Selbstregulierungsorganisation anschliessen.
Damit Sie überprüfen können, ob eine Person, ein Unternehmen oder ein Finanzprodukt über die notwendige Bewilligung verfügt, können Sie hier gezielt nach dessen Namen suchen.
Die FINMA führt Listen aller bewilligten Institute und Anlagefonds. Diese werden regelmässig aktualisiert. Es kann vorkommen, dass Beaufsichtigte die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit erhalten haben, jedoch noch nicht auf der entsprechenden Liste aufgeführt sind, oder dass Beaufsichtigte noch als bewilligt aufgeführt sind, denen die Bewilligung zur Geschäftstätigkeit bereits entzogen worden ist.
Bezüglich der Zulassungen von Prüfgesellschaften konsultieren Sie bitte das aktuelle Register der Revisionsaufsichtsbehörde.
Kundenberaterinnen und –berater von inländischen Finanzdienstleistern, die in der Schweiz nicht prudenziell beaufsichtigt werden, müssen in einem Beraterregister eingetragen sein, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. Die Registrierungsstelle führt das Beraterregister und entscheidet über die Eintragungen und Löschungen von Kundenberaterinnen und -berater im Register.
Versicherungsvermittler sind Personen, die zum Beispiel im Interesse von Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge anbieten. Versicherungsvermittler werden von der FINMA nicht überwacht, sie können sich aber in einem von der FINMA geführten Register einschreiben. Für ungebundene Versicherungsvermittler ist der Registereintrag obligatorisch. Versicherungsvermittler, die für Versicherungsgesellschaften arbeiten, haben das Recht, sich ins Register eintragen zu lassen.
Als Ergänzung zu den obigen Listen stellt die FINMA als Dienstleistung die verfügbaren Unternehmens-Identifikationsnummern (UID) bewilligter Unternehmen zur Verfügung.
Im Zweifelsfall können Sie sich an folgende Adresse wenden, um zu erfahren, ob ein Anbieter im Besitz der notwendigen Bewilligung für seine Geschäftstätigkeit ist:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Hotline: +41 31 327 98 88
Montag bis Freitag, 08.00 – 12.00 Uhr
E-Mail: questions@finma.ch