Bewilligungen in der Versicherungsbranche

Versicherungsunternehmen bedürfen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit einer Bewilligung. Anpassungen oder Neuausrichtungen der Versicherungstätigkeit müssen durch die FINMA genehmigt werden, ebenso – bei Beendigung der Versicherungstätigkeit – der Bewilligungsverzicht.
Jedes Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, für seine Geschäftstätigkeiten eine Bewilligung der FINMA einzuholen. Mit dem entsprechenden Gesuch hat das Unternehmen einen Geschäftsplan einzureichen. Der Versicherer kann seine Tätigkeit aufnehmen, sobald eine Bewilligung der FINMA vorliegt.

Liegt eine Bewilligung vor, sind gewisse unternehmerische Vorgänge genehmigungspflichtig:Die FINMA kann eine Versicherungsgruppe oder ein Versicherungskonglomerat unter bestimmten Voraussetzungen der Gruppen- und/oder Konglomeratsaufsicht unterstellen.
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