Bewilligen, überwachen, durchsetzen, regulieren

Die FINMA überwacht den Finanzmarkt, indem sie Bewilligungen erteilt, die Bewilligungsträger in der Regel laufend beaufsichtigt und im Falle von Gesetzesverletzungen Massnahmen ergreift und notfalls mit Zwangsmitteln vorgeht. Die FINMA kann wo gesetzlich vorgesehen Regulierungen auf unterer Stufe erlassen.

Die FINMA übt die Aufsicht über den Finanzmarkt in der Schweiz so aus, wie diese im Finanzmarktaufsichtsgesetz sowie in den übrigen Finanzmarktgesetzen spezifisch für jeden Sektor der beaufsichtigten Branche festgelegt ist.

Bewilligung

Eine Bewilligung der FINMA ermöglicht es natürlichen und juristischen Personen, auf dem Finanzmarkt tätig zu werden. Die Finanzmarktgesetze knüpfen unterschiedlich strenge Anforderungen an die verschiedenen Bewilligungsformen. Diese reichen von einer Bewilligung mit intensiver, sogenannt prudenzieller Aufsicht bis hin zur reinen Registrierung ohne laufende Überwachung durch die FINMA.

Überwachung

Die bewilligten Banken, Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und kollektiven Kapitalanlagen sowie deren Vermögensverwalter und Fondsleitungen werden prudenziell, das heisst laufend und umfassend nach einem risikobasierten Ansatz überwacht. Ziel der FINMA ist es, Gläubiger, Anleger und Versicherte vor den Folgen eines Konkurses von Instituten, vor unlauteren Geschäftspraktiken oder vor Ungleichbehandlung zu schützen. Gleichzeitig hat die FINMA dafür zu sorgen, dass die Finanzmärkte funktionsfähig bleiben.

Durchsetzung

Verfügt die FINMA über Hinweise auf Verstösse gegen das Aufsichtsrecht, geht sie diesen nach und trifft jene Massnahmen, die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands erforderlich sind. Wo notwendig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch (Enforcement).

Regulierung

Die FINMA setzt sich für eine prinzipienbasierte, international kompatible Regulierung ein. Die FINMA reguliert nur dort, wo dies notwendig ist, und wo der Gesetzgeber dies ausdrücklich vorsieht, etwa um auf untergeordneter Stufe technische Details oder besonders dynamische Sachverhalte zu regeln.

Backgroundimage