Mit den Leitzinssenkungen der Zentralbanken endete die Phase ansteigender Zinsen und die Kosten für die Finanzierung von Hypothekarkrediten sanken wieder. Dies kurbelte die Nachfrage nach Immobilien an. Der Hypothekarmarkt zeigte im Berichtsjahr noch keine starke Reaktion, die Wachstumsrate von Hypothekarforderungen blieb moderat.
Die Preise von selbstgenutzten Wohnliegenschaften zogen wieder leicht an. Auch bei den Renditewohnliegenschaften stieg die Nachfrage erneut, jedoch nicht so ausgeprägt wie im Negativzinsumfeld. Neben den Zinssenkungen trugen die positive Wirtschaftsentwicklung, die weiter zunehmende Wohnbevölkerung der Schweiz und die immer noch geringe Bautätigkeit zum Anstieg der Immobilienpreise bei. Die Überhitzungsgefahren am Schweizer Immobilienmarkt blieben 2024 weiterhin hoch.
Die FINMA verfolgte die Situation bei Finanzinstituten, die stark im Segment der Renditeliegenschaften investiert sind, mit einem besonderen Augenmerk. Dies vor allem aufgrund der strukturellen Entwicklungen bei den Renditeliegenschaften und von Frühindikatoren für mögliche Marktreaktionen. Die FINMA setzte Vor-Ort-Kontrollen, Stresstests und Datenanalysen ein. Letztere führte sie bei 45 Banken und Versicherungen durch. Die Resultate zeigten, dass bei den Bewertungsmodellen der Institute in der Anwendung und in regelmässigen Validierungen Verbesserungsbedarf besteht.
Die FINMA stellte auch erneut fest, dass die Kriterien für die Tragbarkeitsberechnung je nach Institut sehr unterschiedlich ausfallen. Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen wie auch der allgemeinen Aufsichtstätigkeiten beobachtete die FINMA, dass verschiedene Institute die Kreditfähigkeit der Schuldnerinnen und Schuldner eher überschätzen und dass etliche Banken einen zu hohen Anteil der Kredite ausserhalb der eigenen Vergabekriterien erteilen (sogenannte Exception-to-Policy-Geschäfte).
Je nach Entwicklung der Risiken zog die FINMA regulatorische Anpassungen in Betracht, etwa die konsequente Anwendung von Regeln bei der Berechnung der Tragbarkeit. Bei Banken mit grossen Risiken, die z. B. nicht über ausreichend verlustabsorbierende Eigenmittel verfügten, fanden unter anderem Eigenmittelzuschläge Anwendung.
(Aus dem Jahresbericht 2024)