Wertpapierhäuser

Die finanzmarktrechtlichen Grundlagen für Wertpapierhäuser sind in einem Gesetz und einer Verordnung festgehalten.

Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser). Es sieht eine Bewilligungspflicht für verschiedene Formen des Effektenhandels vor.  

Finanzinstitutsverordnung (FINIV)

Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.

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