Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser). Vermögensverwalter und Trustees benötigen eine Bewilligung der FINMA.
Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.