Rechtsgrundlagen der Banken

Die finanzmarktrechtlichen Grundlagen für Banken finden sich in einem Gesetz, drei bundesrätlichen Verordnungen und acht FINMA-Verordnungen.

Bankengesetz

Dem Bankengesetz unterstehen Banken, Personen nach Art. 1b Bankengesetz, Privatbankiers und Sparkassen. Es regelt u.a. die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb und beinhaltet Vorschriften über die Geschäftstätigkeit.

Bankenverordnung

Die Bankenverordnung gilt für Banken, Personen nach Art. 1b Bankengesetz, Privatbankiers und Sparkassen und konkretisiert das Bankengesetz.

Auslandbankenverordnung-FINMA

Die Auslandbankenverordnung-FINMA gilt für ausländische Banken, die in der Schweiz eine Zweigniederlassung errichten möchten.

Eigenmittelverordnung

Um die Gläubigerinnen und Gläubiger und die Stabilität des Finanzsystems zu schützen, müssen Banken und Wertpapierhäuser entsprechend ihrer Geschäftstätigkeit und Risiken über angemessene Eigenmittel verfügen und ihre Risiken angemessen begrenzen. Die Verordnung gilt für Banken und kontoführende Wertpapierhäuser.

Liquiditätsverordnung

Die Liquiditätsverordnung regelt qualitative und quantitative Liquiditätsanforderungen für Banken.

Bankeninsolvenzverordnung-FINMA

Die Bankeninsolvenzverordnung konkretisiert das Sanierungs- und Konkursverfahren des Bankengesetzes. Sie gilt für Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen und Pfandbriefzentralen.

Rechnungslegungsverordnung-FINMA

Die Rechnungslegungsverordnung-FINMA regelt namentlich die Erstellung von Abschlüssen und die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Zwischenabschlüssen.

Verordnung der FINMA über die Offenlegungspflichten

Diese Verordnung regelt die Pflichten zur Offenlegung insbesondere von Eigenmitteln, Liquidität, Zinsrisiken, Vergütungen und der Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance). Sie gilt für Banken, kontoführende Wertpapierhäuser und Finanzgruppen und -konglomerate.

Verordnung der FINMA über die Kreditrisiken

Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an die Mindesteigenmittel für Kreditrisiken.

Verordnung der FINMA über die Marktrisiken

Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an die Mindesteigenmittel für Marktrisiken.

Verordnung der FINMA über das Handels- und das Bankenbuch sowie die anrechenbaren Eigenmittel

Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an das Handels- und Bankenbuch sowie die anrechenbaren Eigenmittel.

Verordnung der FINMA über die Leverage Ratio und die operationellen Risiken

Diese Verordnung konkretisiert die Anforderungen der Eigenmittelverordnung an die Berechnung der Leverage Ratio und an die Mindesteigenmittel für operationelle Risiken.

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