Geldwäschereiaufsicht in Zahlen (2020)

Die Geldwäschereiprävention leistet einen wichtigen Beitrag zur Behinderung der Kriminalität. Auch ist ein funktionierendes Geldwäschereiabwehr-Dispositiv für den Erfolg des Finanzplatzes unerlässlich. Die FINMA setzt sich mit ihrer Aufsichtstätigkeit intensiv für die Geldwäschereiprävention ein.

Enforcementabklärungen und -verfahren

Ein bedeutender Teil der Enforcementtätigkeiten der FINMA betrifft die Geldwäschereibekämpfung. Hat die FINMA Anhaltspunkte auf eine Verletzung des Aufsichtsrechts, kann sie Enforcementabklärungen durchführen. Geht die FINMA von einer Verletzung des Aufsichtsrechts aus und lässt sich der ordnungsgemässe Zustand nicht anderweitig wiederherstellen, führt die FINMA ein Enforcementverfahren.

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Strafanzeigen wegen strafbarer Verletzung des Geldwäschereigesetzes (GwG)

Bei strafbaren Aufsichtsrechtsverletzungen (insbesondere bei Meldepflichtverletzungen nach Art. 9 GwG oder bei Tätigkeiten ohne erforderliche Bewilligung) erstattet die FINMA Strafanzeige.

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(Aus dem Jahresbericht 2020)

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