Die FINMA setzt sich dafür ein, dass die beaufsichtigten Institute klima- und weitere naturbezogene Finanzrisiken angemessen bewirtschaften. Die Hauptverantwortung für die Erkennung dieser Risiken und die Weiterentwicklung des Risikomanagements liegt bei den Instituten. Das Vorgehen ist grundsätzlich vergleichbar mit anderen Risikotreibern und ist risikoorientiert und proportional ausgestaltet. Die Massnahmen der FINMA orientieren sich an Vorgaben und Leitlinien von internationalen Standardsetzungsgremien wie dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) und der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) sowie an den unverbindlichen NGFS-Empfehlungen.
Zur Überwachung des Risikomanagements von Banken und Versicherern verfolgt die FINMA insbesondere folgende Massnahmen:
Im Dezember 2024 publizierte die FINMA das neue Rundschreiben "Naturbezogene Finanzrisiken" und konkretisierte damit ihre Aufsichtspraxis zum Management von klima- und weiteren naturbezogenen Finanzrisiken. Sie wählte dabei eine integrierte Betrachtungsweise von Klimarisiken und weiteren Naturrisiken, wobei der Fokus finanziell wesentlichen Risiken gilt. Das Rundschreiben gilt für Banken und Versicherer und tritt stufenweise ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Das Ziel des Rundschreibens ist es, die Resilienz der Beaufsichtigten gegenüber diesen Risiken zu stärken und damit auch deren Kundinnen und Kunden sowie den Finanzplatz Schweiz zu schützen. Das Rundschreiben setzt die aktuellen Empfehlungen der internationalen Standardsetzer, insbesondere des BCBS und der IAIS, sowie Teile der NGFS Empfehlungen um.
Die FINMA beaufsichtigt die Einhaltung dieser Erwartungen risikoorientiert und proportional. Dabei stehen insbesondere grosse oder besonders exponierte Institute im Fokus. Die FINMA setzt dafür auf klassische Aufsichtsinstrumente wie beispielsweise Vor-Ort-Kontrollen, gezielte Datenerhebungen (siehe unten) und vergleichende Analysen zur Identifikation von Auffälligkeiten. Weitere Schwerpunkte sind eigene Analysen zu naturbezogenen Finanzrisiken für den Schweizer Finanzmarkt sowie erneute, gezielte Klima-Szenarioanalysen. Zudem sollen künftig Good Practices zur Umsetzung des Rundschreibens veröffentlicht werden – als Unterstützung für die Finanzinstitute.
Wie die Beaufsichtigten braucht auch die FINMA Daten zur Einschätzung von Klimarisiken. Seit 2024 wird bei den grösseren Instituten (Aufsichtskategorien 1 bis 3) regelmässig eine Datenerhebung zu Klimarisiken durchgeführt, die verschiedene Merkmale und Wirkungswege dieser Risiken erfasst. . Dies dient auch als wichtige Grundlage zur Erfüllung der vom Parlament im CO2-Gesetz festgeschriebenen Berichterstattungspflicht der FINMA zu Klimarisiken. Vorgesehen ist auch, dass beteiligte Institute individuelle Rückmeldungen aus der Datenerhebung erhalten.
Insgesamt stehen Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden im Bereich der Klima- und weiteren Naturrisiken weltweit immer noch in einem Entwicklungsprozess hin zu einer etablierten Praxis. Sie arbeiten insbesondere daran, geeignete Ansätze und Instrumente zur Messung und Minderung der Risiken zu entwickeln und einzusetzen. Dabei spielt auch die internationale Zusammenarbeit eine zentrale Rolle.