Die FINMA hat Ende Mai 2021 die Offenlegungsanforderungen im Bereich der klimabezogenen Finanzrisiken bei bedeutenden Finanzinstituten konkretisiert. Diese Regeln sind per 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die Institute müssen seit 2022 den Offenlegungspflichten nachkommen. Von spezifischen Offenlegungsanforderungen verspricht sich die FINMA eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit der Klimarisiken der betroffenen Institute.
Die Anforderungen sind grundsätzlich prinzipienorientiert und proportional ausgestaltet. Der Anwendungsbereich ist auf die bedeutendsten Finanzinstitute beschränkt (Institute der Aufsichtskategorien 1 und 2). Sie orientieren sich inhaltlich an den international breit anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Die grössten Banken und Versicherungsunternehmen müssen somit die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie deren Einfluss auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung beschreiben. Sie müssen auch den Prozess für die Identifizierung, Bewertung und Behandlung dieser Risiken offenlegen (Risikomanagement), ebenso wie quantitative Informationen, einschliesslich dem Beschrieb der verwendeten Methodologie. Schliesslich haben die Institute die zentralen Merkmale ihrer Governance-Struktur in Bezug auf klimabezogene Finanzrisiken zu beschreiben. Der genaue Wortlaut der konkreten Anforderungen ist den unten verlinkten Offenlegungsrundschreiben zu entnehmen.
Wie in der Anhörung zu den Offenlegungsanforderungen in Aussicht gestellt, wird die FINMA im Rahmen einer Ex-post-Evaluation prüfen, ob und inwiefern künftige Anpassungen an der Offenlegungspraxis angezeigt sind. Diese Evaluation wird 2024 durchgeführt und die vielseitigen Entwicklungen im Bereich der Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigen.