Gemäss Art. 40d Abs. 1 und 3 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz, SR 641.71) sowie Art 129a Abs. 1 und 3 der CO2-Verordnung (CO2-Verordnung, SR 641.711) muss die FINMA die klimabedingten finanziellen Risiken für die Beaufsichtigten regelmässig überprüfen und darüber berichterstatten. Die FINMA berücksichtigt wesentliche klimabezogene Finanzrisiken in ihrer Aufsichtspraxis bereits seit längerem aufgrund ihres allgemeinen Aufsichtsmandats aus den Finanzmarktgesetzen. Neu publiziert die FINMA jedoch seit 2025 einen Bericht zu klimabezogenen Finanzrisiken im Schweizer Finanzmarkt.
Die Berichterstattung deckt folgende drei Aspekte ab:
Klimabezogene Risikolage der schweizerischen Finanzinstitute: Die FINMA gibt in aggregierter Form Auskunft über die physischen Risiken und Transitionsrisiken in drei unterschiedlichen Zeithorizonten.
Umgang der Institute mit klimabezogenen Finanzrisiken: Die FINMA informiert über ihre Untersuchungen zum Umgang der Institute mit den klimabezogenen Finanzrisiken und die daraus gewonnenen Erkenntnisse. Dies wiederum in anonymisierter Form.
Massnahmen der FINMA: Die FINMA kommuniziert einerseits zu ihren allgemeinen Massnahmen wie z. Bsp. der Publikation des FINMA-RS 26/1 "Naturbezogene Finanzrisiken". Andererseits nennt sie auch anonymisiert Beispiele institutsspezifischer Massnahmen.
Den ersten Klimarisikobericht publizierte die FINMA als Anhang zum FINMA-Risikomonitor 2025.