Weitere Erleichterungen im Kleinbankenregime stärken die Proportionalität in der Aufsicht (2024)

Das Schweizer Kleinbankenregime ist seit 2019 ein erfolgreiches Aufsichtsmodell und in seiner Art weltweit einzigartig.

Kleine, gut kapitalisierte und liquide Banken und Wertpapierhäuser profitierten von vereinfachten Anforderungen für die Berechnung und Offenlegung der erforderlichen Eigenmittel und Liquidität sowie von regulatorischen Entlastungen gemäss den FINMA-Rundschreiben. Das Kleinbankenregime bringt für die betroffenen Institute eine deutliche administrative Entlastung, die Teilnahme daran ist freiwillig.

Die FINMA baute 2024 die Erleichterungen für die teilnehmenden Institute weiter aus. So müssen sie bei der Einführung der Basel-III-Abschlussarbeiten einen geringeren Aufwand für die Umsetzung der neuen Regeln betreiben, weil sie von Erleichterungen bei der Berechnung der erforderlichen Eigenmittel profitieren. Zudem kündigte die FINMA an, Institute im Kleinbankenregime vollständig von der Anwendbarkeit des neuen Rundschreibens 2026/1 «Naturbezogene Finanzrisiken» auszunehmen. Die Kleinbankenregime-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer sind diesen Risiken weniger ausgesetzt als grössere Institute. Per Ende 2024 nahmen 55 Kleinbanken und Wertpapierhäuser am Regime teil. Im Verlauf des Berichtsjahres erhielt ein Institut neu die Zulassung zum Regime, Austritte gab es keine.

Aus dem Jahresbericht 2024


Jahresbericht 2024

Zuletzt geändert: 08.04.2025 Grösse: 2.6  MB
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