Resolution-Berichterstattung 2021

Die global tätigen Schweizer Grossbanken müssen im Fall einer Krise abwickelbar sein und jedenfalls die systemrelevanten Funktionen in den Schweizer Einheiten unterbruchsfrei fortführen können. Die beiden Grossbanken haben 2020 ihre Resolvability weiter verbessert, es bestehen aber noch offene Arbeiten bei Banken und Behörden.

Für die Resolvability haben die global tätigen Grossbanken alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere eigene Capabilities (Fähigkeiten) zu entwickeln und mögliche Hindernisse zu beseitigen, damit die FINMA im Krisenfall die gesamte Gruppe sanieren oder liquidieren könnte. Die Vorkehrung bzw. Fähigkeiten leiten sich aus der Too-big-to-fail-Regulierung und den jeweils für Credit Suisse und für UBS erstellten Resolution-Strategien ab. Zwischen den genannten Elementen – Regulierung, Strategien und Capabilities – bestehen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten (vergleiche auch die Tabelle unten). Da die globale Resolvability auch die ausländischen Gruppenteile erfasst, werden die Erwartungen der relevanten ausländischen Behörden im Resolution-Ansatz mitberücksichtigt. Die Sicherstellung der Resolvability ist ein mehrjähriger, von allen Seiten intensiv begleiteter Prozess. Bis heute konnten wichtige Zwischenziele erreicht werden.

Resolvability weiter verbessert

Im letzten Jahr haben beide Banken ihre Resolvability weiter verbessert. Somit stehen für beide Institute zusätzliche Rabatte auf Gone-Concern-Kapitalanforderungen in Aussicht. Die Resolvability Beurteilung unterteilt sich in vier vorgegebene Kategorien gemäss untenstehender Tabelle.

 

Die FINMA beurteilt die Anforderungen an die strukturellen Entflechtungen bei beiden Grossbanken als erfüllt, namentlich aufgrund der bereits seit längerem erfolgten Errichtung von Holdingstrukturen und der Ausgliederung der systemrelevanten Funktionen in Schweizer Tochtergesellschaften.

 

Im Bereich "operative Entflechtungen" stehen noch Vertiefungsarbeiten aus, welche sich vor allem auf den Zugang zu den Finanzmarktinfrastrukturen in einer Krise konzentrieren. Auch im Bereich "Umsetzung und Ressourcen" sind weitere Arbeiten notwendig: Die Modellierungs- und Reporting-Fähigkeiten in einer Krise müssen weiterentwickelt werden, sodass die Banken in einer Krisensituation der FINMA umgehend alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen können. Die Banken müssen zudem darlegen, wie ihre Geschäftsmodelle im Falle einer Sanierung angepasst werden können.

 

Die UBS hat namentlich im Bereich der konzerninternen finanziellen Entflechtungen die Auswirkungen einer Anpassung des Geschäftsmodells der Parent Bank unter dem Blickwinkel der Resolvability vertieft zu analysieren. Die aktuell von der FINMA definierten Limiten für konzerninterne Verflechtungen sind von der UBS eingehalten.

 

Regulatorische oder aufsichtsrechtliche Anforderungen sind insbesondere in den Bereichen der finanziellen Entflechtungen, der Liquidität und der Post-Bail-in-Restrukturierung noch in Bearbeitung.

 

Der Status der Vorbereitungsarbeiten per Ende 2020 wird in der untenstehenden Tabelle gezeigt. Der Farbcode gibt den Umsetzungsstand gemessen am Ziel der vollen globalen Resolvability wieder. Die Richtungs-Pfeile informieren über die Entwicklung gegenüber dem Stand im Vorjahr.

Status der Vorbereitungsarbeiten per Ende 2020

Resolvability

Legende Farben-Code

  • Grün: Vorbereitungsmassnahmen sind abgeschlossen bzw. regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen sind definiert
  • Orange: Vorbereitungsmassnahmen sind noch nicht abgeschlossen bzw. regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen sind noch nicht vollständig definiert
  • Rot: kein plausibler Plan, Vorbereitungsmassnahmen noch nicht angefangen bzw. regulatorische und aufsichtsrechtliche Anforderungen sind noch nicht definiert

Legende Pfeil

  • Gerader Pfeil: keine wesentliche Änderung gegenüber dem Vorjahr
  • Nach oben gerichteter Pfeil: wesentliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr (mit oder ohne Farbenwechsel)
  • Nach unten gerichteter Pfeil: wesentliche Verschlechterung gegenüber dem Vorjahr (mit oder ohne Farbenwechsel)
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