Fokus inlandorientierte systemrelevante Banken

Die inlandorientierten systemrelevanten Banken konnten im Vergleich zum Stand Ende 2019 die Notfallpläne erheblich verbessern und verfügen 2021 erstmals alle über glaubwürdige Resolution-Strategien. Die Massnahmen zur Rekapitalisierung und Weiterführung des Bankgeschäftes von Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance unterscheiden sich dabei in verschiedenen Punkten und es bestehen noch Lücken in der Umsetzbarkeit.

Die primäre Strategie der inlandorientierten systemrelevanten Banken bei drohender Insolvenz ist im Wesentlichen auf die Rekapitalisierung und Fortführung der Geschäftstätigkeit ausgerichtet. Dafür haben die drei Banken zusätzliches Kapital aufzubauen, das für diese Rekapitalisierung reserviert ist (Gone-Concern-Mittel). Die inlandorientierten Banken planen diese Anforderung zumindest teilweise mittels Reservierung von CET1 oder AT1-Kapital für den Fall einer Krise zu erfüllen.

 
Die Resolution-Strategien der Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und PostFinance unterscheiden sich in verschiedenen Punkten voneinander:

Raiffeisen

Die primäre Resolution-Strategie der Raiffeisen-Gruppe zur Rekapitalisierung und Weiterführung des Bankgeschäftes wird durch ihre besondere Genossenschaftsform geprägt: Ohne zusätzliche Massnahmen müsste die FINMA bei drohender Insolvenz für die 224 eigenständigen Raiffeisenbanken separate Sanierungsverfahren durchführen. Um dies zu vermeiden, hat die FINMA die Kompetenz, die Raiffeisenbanken im Krisenfall zu einer Gesellschaft zusammenzuführen und die ganze Gruppe in einem einzigen Verfahren zu sanieren. Wenn die Gläubiger zur Verlusttragung herangezogen werden müssen (Bail-in), kann die zusammengeführte Sanierungseinheit zusätzlich in eine andere Rechtsform gewandelt werden. Zukünftig sollen die bestehenden Kompetenzen der FINMA ausdrücklich im Bankengesetz festgehalten werden.

 

Die Raiffeisen hat die für die Rekapitalisierung im Krisenfall erforderlichen Gone-Concern-Mittel noch nicht vollständig bereitgestellt, weshalb der Notfallplan nicht als umsetzbar beurteilt werden kann. Sie weist jedoch einen plausiblen Plan auf, wie sie die Lücke fristgerecht schliessen wird. Zudem hat sie im Jahr 2020 Bail-in-Bonds herausgegeben. Damit stehen ihr zusätzliche Mittel zur Verlusttragung im Sanierungsfall zur Verfügung.

Zürcher Kantonalbank

Bei der der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist der Kanton Zürich Alleineigentümer und haftet für alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank, soweit ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. In einer Krise hätte folglich in erster Linie der Kanton die notwendigen Mittel zur Rekapitalisierung der Bank zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Notfallplanung wird die Höhe der notwendigen Mittel bestimmt, um die ZKB in einer Krise angemessen zu rekapitalisieren. Damit der Notfallplan als umsetzbar beurteilt werden kann, hat die ZKB zumindest die Hälfte dieser Mittel im Voraus mit den in der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Instrumenten bereitzustellen. Anrechenbar sind hier die noch nicht ausgeschöpften Dotationskapitalreserven. Die andere Hälfte gilt aufgrund der Staatsgarantie des Kantons Zürich als verfügbar.

 

Die ZKB hat diese für eine Rekapitalisierung erforderlichen Gone-Concern-Mittel noch nicht vollständig bereitgestellt, weshalb der Notfallplan noch nicht als umsetzbar beurteilt wird. Die Bank weist aber einen plausiblen Zeitplan auf, wie die Lücke zeitnah geschlossen werden soll; in welcher Form dies geschehen soll, ist noch zu konkretisieren. Von Bedeutung ist dabei auch, inwieweit im Rahmen der laufenden Revision des Bankengesetzes die Grundlagen betreffend den Einsatz von Bail-in Schuldinstrumenten für Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie angepasst werden. Die Bank hat auch dargelegt, mit welchen zusätzlichen Massnahmen eine Rekapitalisierung durch den Kanton unterstützt werden kann.

PostFinance

Wie die Raiffeisen und die ZKB plant auch die PostFinance in einer Krisensituation ihre Bank durch eine Rekapitalisierung weiterzuführen. Die Bank konnte bisher nicht plausibel darlegen, wie sie die dafür erforderlichen Eigenmittel innert nützlicher Frist aus eigener Kraft oder mithilfe ihrer Eignerin, die Post AG, bereitstellen kann. Der Bundesrat hat sich im Januar 2021 dafür ausgesprochen, dass die Eidgenossenschaft als indirekte Eignerin der PostFinance die im Sanierungsfall bestehende Kapitallücke temporär ausreichend decken soll. Diese Kapitalisierungszusicherung soll zeitlich auf maximal 10 Jahre begrenzt werden. Die gesetzliche Grundlage dafür soll im Rahmen der Revision des Postorganisationsgesetzes geschaffen werden. Mit dieser geplanten Zusicherung des Bundes weist auch die PostFinance neu eine plausible Resolution-Strategie auf. Bis zum Inkrafttreten dieser Zusicherung kann der Notfallplan aber noch nicht als umsetzbar beurteilt werden.

 

Im Vergleich zum Vorjahr hat die Bank zudem ihre operationellen Abhängigkeiten reduziert. Weitere Arbeiten sind demgegenüber im Bereich der alternativen Resolution-Strategie nötig.

Alle drei inlandorientierten Banken erfüllen schliesslich die von der FINMA definierten besonderen Liquiditätsanforderungen für eine glaubwürdige Notfallplanung und haben Lücken im Bereich operationelle Abhängigkeiten in Sachen Zugang zu den Finanzmarktinfrastrukturen geschlossen.

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