Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen.
Die Aufsichtsverordnung regelt die Versicherungsaufsicht über private Versicherungsunternehmen und die Versicherungstätigkeit in der Schweiz.
Die Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA konkretisiert gewisse Bestimmungen des VAG und der AVO.
Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Bestimmungen zum Versicherungsvertrag.
Gemäss dieser Verordnung kann von gewissen Bestimmungen über den Versicherungsvertrag abgewichen werden, sofern der Lebensversicherungsvertrag in einer besonderen Anforderung genügenden Freizügigkeitspolice verurkundet ist.
Die Insolvenzverordnung konkretisiert das Sanierungs- und Konkursverfahren gemäss dem Bankengesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Kollektivanlagengesetz für sämtliche gemäss den Finanzmarktgesetzen in die Insolvenzzuständigkeit der FINMA fallenden Finanzmarktinstitute.