Rechtsgrundlagen für Versicherungsunternehmen

Die finanzmarktrechtlichen Grundlagen für Versicherungsunternehmen sind in zwei Gesetzen, zwei bundesrätlichen Verordnungen und zwei FINMA-Verordnungen geregelt.

Versicherungsaufsichtsgesetz

Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen.

Aufsichtsverordnung

Die Aufsichtsverordnung regelt die Versicherungsaufsicht über private Versicherungsunternehmen und die Versicherungstätigkeit in der Schweiz.

Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA

Die Versicherungsaufsichtsverordnung-FINMA konkretisiert gewisse Bestimmungen des VAG und der AVO.

Versicherungskonkursverordnung-FINMA

Die Versicherungskonkursverordnung konkretisiert das Konkursverfahren bei Versicherungsunternehmen.

Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Bestimmungen zum Versicherungsvertrag.

Verordnung über die Aufhebung von Beschränkungen der Vertragsfreiheit in Versicherungsverträgen

Gemäss dieser Verordnung kann von gewissen Bestimmungen über den Versicherungsvertrag abgewichen werden, sofern der Lebensversicherungsvertrag in einer besonderen Anforderung genügenden Freizügigkeitspolice verurkundet ist.
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