Die Kollektivanlagenverordnung konkretisiert das KAG.
Die Kollektivanlagenverordnung-FINMA konkretisiert gewisse Bestimmungen des KAG.
Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser).
Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.
Diese Verordnung regelt Einzelheiten zu fachtechnischen Themen des FINIG und der FINIV für Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser.
Die Insolvenzverordnung konkretisiert das Sanierungs- und Konkursverfahren gemäss dem Bankengesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Kollektivanlagengesetz für sämtliche gemäss den Finanzmarktgesetzen in die Insolvenzzuständigkeit der FINMA fallenden Finanzmarktinstitute.