Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, für die gesamte Geschäftstätigkeit ein wirksames internes Kontrollsystem (IKS) einzurichten, das seine gesamte Geschäftstätigkeit umfasst (vgl. Art. 27 VAG). Das IKS umfasst die unternehmensintern angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen, um eine angemessene Sicherheit der Geschäftsführung zu gewährleisten. Dabei soll die Wirksamkeit von Geschäftsprozessen, die Zuverlässigkeit der finanziellen Berichterstattung und die Befolgung von Gesetzen und Vorschriften erreicht werden.
Im Fragebogen "IKS Assessment - Selbstbeurteilung zu den unternehmensweiten Kontrollen & Internes Kontrollsystem" (IKSA) erhebt die FINMA periodisch Informationen zum Internen Kontrollsystem des Versicherungsunternehmens, der Versicherungsgruppe bzw. des Versicherungskonglomerates. Im Mittelpunkt stehen hierbei die grundlegenden Vorgänge, Methoden und Massnahmen, um eine angemessene Sicherheit bezüglich den Risiken der Geschäftsführung zu gewährleisten.
Der Fragenbogen basiert auf den (aufsichts-) rechtlichen Grundlagen (OR, VAG, AVO, GebüV etc.) und der IKS-Aufsichtspraxis der FINMA (vgl. FINMA-RS 2017/02 "Corporate Governance – Versicherer" und FINMA-RS 2018/03 "Outsourcing – Banken und Versicherer"). Darüber hinaus werden Informationen zur IKS-Maturität erhoben.
Die erhobenen Informationen helfen der FINMA, die Aufbau- und Ablauforganisation des IKS Framework des Versicherungsunternehmens, der Versicherungsgruppe bzw. des Versicherungskonglomerates einzuschätzen.
Die aus dem IKS Assessment gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Gesamteinschätzung des Versicherungsunternehmens, der Versicherungsgruppe bzw. des Versicherungskonglomerates sowie in den Aufsichtsprozess der FINMA ein. Sie können Folgeaktivitäten sowohl bei einzelnen Instituten, ausgewählten Gruppen von Versicherungsunternehmen als auch im Gesamtmarkt auslösen.