Versicherungsunternehmen erstellen jährlich sowohl einen statutarischen Bericht nach OR (Geschäftsbericht) wie auch einen Aufsichtsbericht nach VAG und AVO. Ist ein Versicherungsunternehmen Teil einer Versicherungsgruppe oder eines Versicherungskonglomerats, reicht es zudem eine Konzernrechnung ein. Bei börsenkotierten Unternehmen kommen die Berichtsanforderungen nach Börsenrecht hinzu.
Der Geschäftsbericht richtet sich vornehmlich an die Aktionäre. Der Aufsichtsbericht geht an die FINMA Beide Berichte sind der FINMA bis Ende April des Folgejahres einzureichen. Für Versicherer, die ausschliesslich die Rückversicherung betreiben, gilt eine Einreichungsfrist per Ende Juni.
Die FINMA kann im Verlaufe eines Geschäftsjahrs zusätzliche Berichterstattungen anordnen und besondere Anforderungen an den Geschäftsbericht stellen.