Die Geschäftsführung der FINMA

Die FINMA ist gesetzlich zu einer guten, verantwortungsvollen Geschäftsführung verpflichtet. Verordnungen, Reglemente und interne Kontrollfunktionen stellen dies sicher.

Art. 4 Abs. 3 FINMAG verlangt von der FINMA, dass sie sich nach den Grundsätzen einer guten Corporate Governance und einer wirtschaftlichen Betriebsführung organisiert. Die Verordnungen, Reglemente und internen Kontrollmechanismen, mit denen die Corporate Governance sichergestellt werden soll, gelten für alle Mitarbeitenden und die Führungsorgane der FINMA gleichermassen.

Die FINMA versteht unter einer guten Corporate Governance insbesondere:

  • das Einhalten von Gesetzen, Verordnungen und anderen Regelwerken

  • das Befolgen der eigenen strategischen Ziele

  • das Beachten von anerkannten Standards und Empfehlungen und

  • das Überprüfen der Regelkonformität durch geeignete Leitungs- und Kontrollstrukturen.

Der Verwaltungsrat der FINMA ist in erster Linie dafür zuständig, entsprechende Regeln zu erlassen, angemessene Leitungs- und Kontrollstrukturen einzurichten und deren Funktions- und Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Die Geschäftsleitung betreibt die Steuerungs- und Kontrollsysteme und erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht.

Verhaltenskodex der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht

(Verhaltenskodex FINMA)

Zuletzt geändert: 01.04.2023 Grösse: 0.25  MB
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Reglement über die Organisation der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA

(Organisationsreglement FINMA)

Zuletzt geändert: 01.12.2023 Grösse: 0.3  MB
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