Verhaltensregeln für die FINMA-Mitarbeitenden

Der Verhaltenskodex der FINMA soll die Integrität aller Mitarbeitenden fördern und Interessenkonflikte verhindern. Der Verwaltungsrat der FINMA sowie alle fest und temporär angestellten Mitarbeitenden haben sich an diesen Kodex zu halten.

Die Erwartungen an die Corporate Governance der FINMA als staatliche Behörde sind hoch. Dies gilt auch für die Integrität aller Personen, die im Auftrag der Behörde tätig sind. Der Verhaltenskodex der FINMA setzt klare Leitplanken, um Interessenkonflikte wenn immer möglich bereits präventiv zu vermeiden.

Keine Effekten von Beaufsichtigten

Alle für die FINMA tätigen Personen dürfen weder direkt noch indirekt Effekten (z.B. Aktien, Optionen, Derivate usw.) von Beaufsichtigten halten, auch nicht im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten. Neue Mitarbeitende haben sich innerhalb von sechs Monaten von Effekten von Beaufsichtigten zu trennen. Spezielle Regeln können bei Effekten gelten, die aus einem früheren Arbeitsverhältnis stammen. In besonderen Situationen kann FINMA-Mitarbeitenden zudem verboten werden, Einlagen bei Beaufsichtigten zurückzuziehen.

Strikte Ausstandsregeln

Der Verhaltenskodex regelt auch, wann Mitarbeitende in den Ausstand treten müssen. Dazu genügt bereits der Anschein der Befangenheit. Auch die Interessen von nahestehenden Personen (Ehegatte, Lebenspartner, Eltern oder Kinder) können dabei eine Rolle spielen. Ziel der Ausstandsregeln ist es, sicherzustellen, dass die Verantwortungsträger der FINMA ihre Entscheidungen frei von sachfremden Überlegungen sowie unabhängig von Einflüssen aus der Öffentlichkeit treffen.

Weitere Verhaltensregeln

Auch die Entgegennahme von Geschenken und anderen Vorteilen, der Umgang mit dem Amtsgeheimnis, mit Nebenbeschäftigungen sowie die Rahmenbedingungen für Stellenwechsel von FINMA-Mitarbeitenden zu Beaufsichtigten sind im Verhaltenskodex geregelt.

Besondere Verhaltensregeln bei Bankenkrisen

Um präventiv Interessenkonflikte zu vermeiden, verlangt Art. 8 des Verhaltenskodexes, dass Verantwortungsträger der FINMA ihre Spareinlagen zwingend bei der Sparkasse Bundespersonal haben müssen. Davon betroffen sind der Verwaltungsratspräsident und alle Mitglieder der Geschäftsleitung, die bei einer Bankenkrise über Entscheidungsbefugnisse verfügen. Der Verhaltenskodex ermächtigt die Geschäftsleitung, weitere Funktionen in der FINMA zu definieren, die ihre Spareinlagen nur bei der Sparkasse Bundespersonal bzw. keine Einlagen bei den von ihnen beaufsichtigten Banken haben dürfen, damit im Krisenfall kein Anschein einer Befangenheit entsteht.

Verhaltenskodex der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht

(Verhaltenskodex FINMA)

Zuletzt geändert: 01.04.2023 Grösse: 0.25  MB
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