Nachdem die FINMA im August 2023 eine Aufsichtsmitteilung zur Geldwäschereirisikoanalyse veröffentlicht hatte, prüfte sie 2024 die Geldwäschereirisikoanalysen verschiedener Banken. Es zeigte sich einerseits, dass die Relevanz der Geldwäschereirisikoanalyse als Instrument, um die Einhaltung der Risikotoleranz sicherzustellen, gewachsen ist. Andererseits fehlte es nach wie vor häufig an einer adäquaten Definition der Risikotoleranz. Diese wurde teilweise nicht aufgrund der effektiven Risiken bestimmt, die sich aus dem individuellen Geschäftsmodell ergeben. Ausserdem erfolgten teilweise keine expliziten Ausschlüsse bestimmter Länder, Kundensegmente, Dienstleistungen oder Produkte.
Bei den Vor-Ort-Kontrollen zeigte sich, dass die Fristen für das Analysieren von Verdachtsmomenten (Alerts) aus dem Transaktionsmonitoring vielfach noch zu lang waren. Die betreffenden Banken setzen sich damit dem Risiko einer Meldepflichtverletzung aus.
Bei einigen Beaufsichtigten fehlte eine Kombination von statischen und dynamischen Kriterien bzw. Szenarien im Transaktionsmonitoring. Dies führte ver schiedentlich dazu, dass einerseits verdächtige Transaktionen nicht erkannt wurden, andererseits aber eine Vielzahl von falsch-positiven Alerts generiert wurde. Insbesondere bei Bartransaktionen konstatierte die FINMA, dass die Szenarien zu deren Überwachung im Transaktionsmonitoring fehlten oder ungeeignet waren, um auffällige Bartransaktionen oder Durchlauftransaktionen zu erkennen.
Schliesslich stellte die FINMA fest, dass die Institute Transaktionen mit erhöhten Risiken in mehreren Fällen zu wenig kritisch plausibilisierten. Konkret fanden sich bei Bartransaktionen sehr oberflächliche Begründungen («branchenüblich», «Lohnzahlung», «Lieferantenzahlung»), die einer fundierten Auseinandersetzung mit der möglichen illegitimen Verwendung von Geldern offenkundig nicht genügen.
Die durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen zeigten schliesslich, dass in Bezug auf die Festlegung der Kriterien für Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit erhöhten Risiken (GmeR / TmeR) Verbesserungspotenzial besteht. Die FINMA erwartet, dass die Institute die Kriterien für GmeR und TmeR an ihre spezifischen Risiken anpassen und eine Rückkopplung zwischen TmeR und GmeR anwenden. Eine Vielzahl von TmeR sollten dazu führen, dass eine Geschäftsbeziehung zu einer GmeR werden kann, und umgekehrt können für GmeR angepasste TmeR-Kriterien gelten.
(Aus dem Jahresbericht 2024)