Die FINMA bearbeitet seit vielen Jahren eine konstant hohe Anzahl an Unterstellungsanfragen zum Thema DLT (Distributed-Ledger-Technologie oder Technologie verteilter Register) sowie Blockchain. Aufgrund der zunehmenden Anfragen aus dem Markt äusserte sich die FINMA bereits 2017 zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von sogenannten Initial Coin Offerings (ICO) und den möglichen Berührungspunkten von ICOs zum Finanzmarktrecht. 2018 schaffte die FINMA mit der Veröffentlichung der FINMA-ICO-Wegleitung früh Rechtssicherheit. Sie legte darin ihre Aufsichtspraxis zur rechtlichen Einordnung von verschiedenen Token-Arten transparent dar. 2019 publizierte die FINMA mit der Ergänzung zur Wegleitung für Unterstellungsanfragen betreffend ICO Angaben zur Aufsichtspraxis betreffend Stablecoins.
Die FINMA bearbeitete von 2017 bis 2024 durchschnittlich etwa 160 entsprechende Anfragen pro Jahr. Die Anzahl blieb mit jährlich ungefähr 100 Unterstellungsanfragen seit 2021 konstant hoch. Die Fragestellungen umfassten neben ICOs und Stablecoins auch vermehrt neuartige Thematiken, v.a. im Zusammenhang mit NFT (Non-Fungible Tokens) oder Decentralized Finance. Dennoch konnte die Bearbeitungsdauer für die Anfragen aufgrund von ausreichenden Ressourcen mit hoher Fachexpertise signifikant verkürzt werden (siehe obenstehende Grafik). 2021 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Median) von Unterstellungsanfragen noch 141 Tage. 2022 konnte diese Dauer um über die Hälfte auf 60 Tage und 2024 um nochmals über die Hälfte auf noch 25 Tage reduziert werden. Insgesamt hat sich die Bearbeitungszeit durch die FINMA seit 2021 damit um 82 Prozent reduziert.
Um diesen Prozess noch effizienter zu gestalten, stellt die FINMA neu in der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) ein Formular spezifisch für Unterstellungsanfragen zur Verfügung. Das Formular ermöglicht es den Antragstellerinnen und Antragstellern, ihre Projekte mittels Ausfüllen eines Fragebogens vollständig digital an die FINMA zu übermitteln. Damit erleichtert die FINMA den Antragsprozess wesentlich. Als Unterstützung steht zudem eine Kurzanleitung zur elektronischen Einreichung von Unterstellungsanfragen zur Verfügung.