Der Rahmen für die Anstellung von FINMA-Mitarbeitenden

Die FINMA-Personalverordnung regelt die Arbeitsverhältnisse aller Mitarbeitenden der Finanzmarktaufsicht.
Die FINMA stellt ihr Personal mit öffentlich-rechtlichem Vertrag an. Die FINMA-Personalverordnung regelt im Wesentlichen den Beginn des Arbeitsverhältnisses, dessen Beendigung und den Kündigungsschutz. Sie enthält die Grundlagen zum Lohnsystem, zu den Lohnfortzahlungspflichten sowie zu den Arbeitszeiten und Ferien.

Daneben hält die FINMA-Personalverordnung Grundsätze zu Nebenbeschäftigungen und öffentlichen Ämtern sowie Treue- und Verhaltenspflichten fest. Der Verwaltungsrat konkretisiert diese im Verhaltenskodex.

Die FINMA-Personalverordnung wurde vom Verwaltungsrat der FINMA erlassen und durch den Bundesrat genehmigt. Die FINMA kann gestützt auf die FINMA-Personalverordnung ausführende Reglemente erlassen.
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