Systemrelevante Banken müssen höhere prudentielle Anforderungen einhalten als andere Institute. Darüber hinaus sind sie zur Erstellung eines vorsorglichen Stabilisierungs- und Notfallplans verpflichtet. Zusätzlich erstellt die FINMA für diese Banken eine Abwicklungsplanung. Diese Planung soll es systemrelevanten Banken erlauben, sich im Krisenfall zu stabilisieren. Falls dies nicht gelingt, muss die FINMA eine Sanierung durchführen oder jedenfalls einen geordneten Marktaustritt im Rahmen einer Liquidation sicherstellen. Hierdurch werden negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität oder ein faktischer staatlicher Rettungszwang zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vermieden.
Bankengruppen und Banken sind systemrelevant, wenn ihr Ausfall die Schweizer Volkswirtschaft und das schweizerische Finanzsystem erheblich schädigen würde. Die Systemrelevanz einer Bank beurteilt sich nach deren Grösse, nach deren Vernetzung mit dem Finanzsystem und der Volkswirtschaft sowie nach der kurzfristigen Substituierbarkeit der von der Bank erbrachten Dienstleistungen. Zu den systemrelevanten Funktionen dieser Banken zählen insbesondere das inländische Einlagen- und Kreditgeschäft sowie der Zahlungsverkehr. Zuständig für die Bezeichnung einer Bank als systemrelevant ist die Schweizerische Nationalbank (SNB).
In Übereinstimmung mit den internationalen Standards des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) unterscheidet die Schweizer Regulierung zwischen international tätigen und inlandorientierten systemrelevanten Banken (Global Systemically Important Banks, G-SIBs und Domestic Systemically Important Banks, D-SIBs). Erstere haben noch strengere Anforderungen zu erfüllen.
International tätige systemrelevante Banken:
Inland-orientierte systemrelevante Banken:
Der Gesetzgeber hat besondere Anforderungen an die systemrelevanten Banken definiert. Er bezweckt damit zunächst, dass deren Widerstandsfähigkeit gestärkt wird. So soll die Wahrscheinlichkeit einer Destabilisierung in Krisen insbesondere durch erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen gesenkt werden (siehe hierzu auch die "Kapitalanforderungen an systemrelevante Banken"). Zudem sollen für diese Banken bereits zu "Normalzeiten" angemessene Vorbereitungsmassnahmen für eine Sanierung und notfalls für eine Liquidation getroffen werden (siehe hierzu auch "Recovery- und Resolution-Planung"). Schliesslich müssen beide als internationale Konzerne organisierten Grossbanken sicherstellen, dass ihre für die Schweiz systemrelevanten Funktionen auch im Fall der Liquidation bestimmter Gruppengesellschaften ohne Unterbruch fortgeführt werden können ("Recovery- und Resolution-Planung"). Die FINMA beurteilt jährlich, ob die Notfallpläne umsetzbar sind (siehe hierzu die aktuelle Beurteilung).