Unter Abwickelbarkeit bzw. Resolvability versteht man die Schaffung der erforderlichen Bedingungen dafür, dass eine systemrelevante Bank im Fall einer Krise ohne Gefährdung der Finanzstabilität erfolgreich saniert oder im Wege des Konkurses aus dem Markt austreten kann. Die Resolvability der international systemrelevanten Banken (G-SIBs) wird regelmässig mittels folgenden stehenden Prozessen beurteilt:
Die aktuellen Beurteilungen der Abwickelbarkeit der systemrelevanten Banken der Schweiz sind in der Resolution-Berichterstattung dargestellt. Im Folgenden werden die Prozesse näher erläutert.
Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat als internationales Gremium den Resolvability Assessment Process (RAP) etabliert, demgemäss die zuständigen nationalen Behörden der FSB-Mitgliedsländer jährlich die Resolvability ihrer G-SIBs beurteilen. Dieses Resolvability Assessment führt die FINMA durch, in Abstimmung mit den für die Schweizer G-SIBs wichtigsten ausländischen Behörden. Die FINMA erstattet dem Vorsitzenden des FSB jährlich über den Stand der Resolvability Bericht. Darin werden die in der Berichtsperiode erzielten Fortschritte sowie die verbleibenden Hindernisse auf dem Weg zur Resolvability dargelegt. Das FSB erarbeitet anhand dieser Berichte eine Gesamtübersicht über den generellen Zustand der Resolvability sämtlicher G-SIBs.
Die Schweizer Too-big-to-fail-Gesetzgebung sieht ein Anreizsystem vor, wonach die beiden Grossbanken für die Verbesserung ihrer globalen Resolvability Erleichterungen auf die Anforderungen an die Gone-Concern-Mittel erhalten, die sogenannten Rabatte. Diese Rabatte werden nur auf die Anforderungen an die Gone-Concern-Mittel für die Gruppe und die Stammhäuser gewährt und haben keine Auswirkung auf die Anforderungen an die Gone-Concern-Mittel der Schweizer Einheiten (UBS Switzerland AG und Credit Suisse (Schweiz) AG). Auch werden Rabatte nicht auf den Going-Concern-Anforderungen gewährt (siehe hierzu die Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken).
Die FINMA beurteilt seit 2016 jährlich die Rabattwürdigkeit der Grossbanken auf Basis der von ihnen umgesetzten Massnahmen. Dabei werden nur Massnahmen mit einem Rabatt belohnt, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen.
Im Rahmen ihrer Beurteilung hat die FINMA die SNB anzuhören. Sie kann zudem ausländische Aufsichts- und Insolvenzbehörden konsultieren.
Im sogenannten Global-Resolution-Plan legt die FINMA dar, wie die von ihr angeordnete Sanierung oder Liquidation einer Bank durchgeführt werden kann. Die FINMA beurteilt die Resolvability der Grossbanken auch anhand der Frage, ob diese die für die erfolgreiche Durchführung des Plans vorbereitenden Massnahmen umgesetzt haben. Sie hat zu diesem Zweck die relevanten Anforderungen insbesondere auf Basis von international erarbeiteten Standards des Finanzstabilitätsrats (FSB) in vier Themenbereichen definiert. Sie decken sich grösstenteils mit den für den RAP und den Rabattprozess massgeblichen Kriterien und schaffen damit Konsistenz und gleichgerichtete Anreize.
Die ersten drei Themenbereiche befassen sich mit der Entflechtung der gruppeninternen Abhängigkeiten und der Reduktion von externen Abhängigkeiten, etwa gegenüber Finanzmarktinfrastrukturen: Die Gruppe als Ganzes und die einzelnen Gruppeneinheiten sollten nämlich möglichst nicht aufgrund des Ausfalls einer einzelnen Gruppengesellschaft oder einer Drittperson gefährdet werden. Der vierte Themenbereich fokussiert auf die Frage, welche operationellen Fähigkeiten (Capabilities) die Banken besitzen müssen, damit der Resolution-Plan der FINMA hinreichend unterstützt wird.
Der aktuelle Stand betreffend Resolvability im Kontext des Global-Resolution-Plans findet sich in der Resolution-Berichterstattung.