Fokus Finanzmarktinfrastrukturen

Die systemrelevanten Finanzmarktinfrastrukturen (FMI) SIX x-clear und SIX SIS haben im Jahr 2022 sämtliche Auflagen zur Genehmigung ihrer Recovery-Pläne erfüllt. Die FINMA hat beide Pläne somit erstmals ohne Vorbehalte genehmigt. Daneben hat die FINMA für SIX x-clear die zeitlichen Abläufe in Resolution eruiert und für SIX SIS dedizierte Informationserhebungen zur Erarbeitung einer Resolution-Strategie durchgeführt.

Recovery-Planung

Nachdem die FINMA die Stabilisierungspläne der zentralen Gegenpartei SIX x-clear (Central counterparty, CCP) und des Zentralverwahrers SIX SIS (Central securities depository, CSD) im Jahr 2021 erstmals unter Auflagen genehmigt hatte, lag der Fokus im Berichtsjahr auf der Erfüllung dieser Auflagen. Beide systemisch bedeutsamen FMI besserten ihre Pläne gegenüber der Vorgängerfassung anhand der Auflagen nach und setzten angekündigte Erweiterungen der Stabilisierungsmassnahmen gezielt um. Die Pläne zeigen auf, wie sich die beiden FMI im Fall einer Krise nachhaltig stabilisieren wollen, um ihre systemisch bedeutsamen Geschäftsprozesse fortführen zu können.


Ausgangspunkt bildet hierbei eine Risikoanalyse, auf deren Basis die FMI potenzielle Stressszenarien evaluieren, ein Massnahmenportfolio zu deren Bewältigung erstellen sowie auf Voraussetzungen und Implikationen der Anwendung dieser Massnahmen eingehen. Für die bei CCPs branchenüblichen, vertraglich vereinbarten Stabilisierungsmassnahmen – deren Erfolg von ihrer rechtlichen Durchsetzbarkeit abhängt –, wurden die geforderten Nachweise erbracht. Zudem verfügen beide FMI über vorbereitete Stabilisierungsmassnahmen, die sie im alleinigen Ermessen und unabhängig von der Muttergesellschaft SIX Group sowie Dritten umsetzen können. Die FINMA hat die Pläne auf dem Stand 2021 im Berichtsjahr ohne Vorbehalte genehmigt.

Resolution-Planung

Die präferierte Resolution-Strategie der FINMA für SIX x-clear besteht in einer temporären Fortführung der systemkritischen Funktion über die Dauer von maximal sechs Monaten zur Ermöglichung einer geordneten Geschäftsaufgabe (Wind-down). Die im Resolution-Fall erforderliche Zuweisung von Verlusten sowie Rekapitalisierung zur Ermöglichung des Wind-down können je nach Krisenszenario durch verschiedene Instrumente erfolgen. Im Rahmen der im Berichtsjahr vom Bundesrat beauftragten Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) sollen die regulatorischen Voraussetzungen für die Umsetzung der Resolution-Strategie geschaffen werden. Dies betrifft insbesondere die rechtliche Verankerung CCP-spezifischer Resolution-Tools. Die FINMA hat sich für SIX x-clear des Weiteren insbesondere mit den zeitlichen Abläufen in einer Krisensituation und den sich daraus ergebenden Implikationen befasst. Verschiedene weitere Vorbedingungen für die Umsetzbarkeit der präferierten Resolution-Strategie sind noch zu schaffen.


Für den Zentralverwahrer SIX SIS hat sich die FINMA im Zusammenwirken mit SIX SIS und der SNB fokussiert mit den im Fall einer Resolution weiterzuführenden Dienstleistungen sowie der Evaluation potenzieller Resolution-Szenarien und geeigneter Resolution-Instrumente auseinandergesetzt. Diese Arbeiten bilden die Basis für die Definition einer geeigneten Resolution-Strategie.


Auf internationaler Ebene nahm die FINMA an weiteren Arbeiten zum Thema finanzielle Ressourcen von zentralen Gegenparteien im Fall einer Resolution teil.

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