Der FSAP-Bericht hält fest, dass die Befugnisse der FINMA im Verhältnis zu international vergleichbaren Behörden weiterhin limitiert sind. Gesetzliche Anpassungen seien nötig, um die Wirksamkeit der Aufsicht zu erhöhen. Die FINMA begrüsst die Empfehlung des IWF hinsichtlich zusätzlicher gesetzlicher Befugnisse.
Explizit zu nennen sind hier insbesondere der Ausbau und die Stärkung der gesetzlichen Befugnisse für die FINMA hinsichtlich der Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes und der Bussenkompetenz, der Transparenz zu abgeschlossenen Enforcementverfahren, eigener Vor-Ort-Kontrollen, Säule 2-Kapitalzuschlägen, Frühintervention sowie der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung bei Verfügungen der FINMA. Diese Punkte sind auch im TBTF-Bericht (2024), im Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) und dem Eckwertpapier des Bundesrates zum TBTF-Regime festgehalten. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf den gesamten Aufsichtsbereich und beinhalten klare Erwartungen nach zusätzlichen Aufsichtsressourcen und den Ausbau der datengestützten Aufsicht.
Der Internationale Währungsfonds IWF überprüft im Rahmen von Finanzsektorexamen (FSAP) die Finanzmärkte und -institutionen sowie die Regulierung und Aufsicht der Mitgliedsländer. Dabei beurteilt der IWF auch die Konformität der nationalen Finanzmarktregulierung mit international anerkannten Standards. Die systemisch wichtigsten Finanzplätze haben sich dazu verpflichtet, rund alle fünf Jahre ein FSAP durchzuführen. Es handelt sich dabei um den umfassendsten internationalen Vergleich. Hier geht es zum FSAP-Report 2025.