Geschäftsbericht und Aufsichtsbericht

Von Gesetzes wegen haben die Versicherungsunternehmen jährlich per 31. Dezember einen Geschäftsbericht und einen Aufsichtsbericht zuhanden der FINMA zu erstellen.

Versicherungsunternehmen erstellen jährlich sowohl einen statutarischen Bericht nach OR (Geschäftsbericht) wie auch einen Aufsichtsbericht nach VAG und AVO. Ist ein Versicherungsunternehmen Teil einer Versicherungsgruppe oder eines Versicherungskonglomerats, reicht es zudem eine Konzernrechnung ein. Bei börsenkotierten Unternehmen kommen die Berichtsanforderungen nach Börsenrecht hinzu.

 

Der Geschäftsbericht richtet sich vornehmlich an die Aktionäre. Der Aufsichtsbericht geht an die FINMA Beide Berichte sind der FINMA bis Ende April des Folgejahres einzureichen.  

Inhalte der Berichte

  • Der Geschäftsbericht besteht aus der Jahresrechnung und einem Lagebericht, gegebenenfalls ergänzt durch die Konzernrechnung. Die Jahresrechnung umfasst Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang und Geldflussrechnung.

  • Der Aufsichtsbericht enthält umfangreiche qualitative und quantitative Daten, welche die FINMA auszugsweise oder in aggregierter Form im jährlich erscheinenden «Bericht über den Versicherungsmarkt» veröffentlicht.

Die FINMA kann im Verlaufe eines Geschäftsjahrs zusätzliche Berichterstattungen anordnen und besondere Anforderungen an den Geschäftsbericht stellen.

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