Sanierung und Konkurs von Versicherungen

Bei der Destabilisierung eines Versicherungsunternehmens begleitet die FINMA dessen Recovery eng. Besteht Insolvenzgefahr und hat eine Sanierung Aussicht auf Erfolg, ordnet die FINMA diese an. Andernfalls eröffnet sie den Konkurs.

Kommt es im Versicherungsbereich zu einer Nichteinhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften, so versucht die FINMA für eine Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustands zu sorgen. Hierzu setzt sie dem Versicherungsunternehmen eine angemessene Frist und begleitet diesbezügliche Recovery-Bemühungen. Die Recovery dient im Wesentlichen dem Interesse der Versicherten an einem Fortbestand ihres Versicherungsverhältnisses. Zugleich stellt die Recovery eine Vorstufe zu einer allfälligen zwangsweisen Abwicklung des Versicherungsunternehmens dar.

Die FINMA kann flankierend sogenannte sichernde Massnahmen anordnen wie beispielsweise eine Sperre des gebundenen Vermögens oder ein Neukundenverbot. Gelingt die Stabilisierung nicht und besteht namentlich Insolvenzgefahr, ergreift die FINMA die notwendigen Massnahmen. Hat eine Sanierung Aussicht auf Erfolg, kann die FINMA diese anordnen. Andernfalls eröffnet sie bei Konkursgründen den Konkurs.

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