2024-20

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Partie Finanzgruppe X
Domaine Domaine autorisé
Thème Violation des obligations prévues par la législation en matière de lutte contre le blanchiment d’argent, Autres
Résumé Die Finanzgruppe X verkauft strukturierte Anlageprodukte, die von ihr selbst oder von ihren Partnern herausgegeben werden. Der Vertrieb eigener Produkte erfolgt primär indirekt über externe Distributoren. Die Untersuchung hat ergeben, dass die Gruppe X ihre Distributionskette unzureichend überwacht hat, und dass sie in einigen Fällen mit zweifelhaften, unregulierten Distributoren zusammengearbeitet hat. Deren Geschäftsmodell wurde beim Onboarding nicht ausreichend kritisch hinterfragt, obwohl sich verschiedene Widersprüche ergaben. In der Folge haben einige dieser Distributoren später strukturierte Anlageprodukte in Ländern vertrieben, die dafür vertraglich nicht vorgesehen waren und für die sie keine Zulassung hatten. Damit haben die Distributoren nicht nur vertragliche, sondern auch regulatorische Bestimmungen verletzt. Mit ihrem Verhalten hat die Gruppe X schwer gegen ihre Risikomanagement-Pflichten sowie Gewährspflichten verstossen.
Mesure Massnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes (Art. 31 FINMAG), Einziehung von CHF 9.3 Mio. (Art. 35 FINMAG)
Entrée en force Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.
Communication Medienmitteilung der FINMA vom 12. Dezember 2024
Date de la décision 29.11.2024
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