| Partie | X AG |
|---|---|
| Domaine | Prestataires de services financiers exerçant sans droit |
| Thème | Autres |
| Résumé | Aufgrund von Hinweisen auf ein potenziell aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten der X AG leitete die FINMA eine formlose Vorabklärung ein. Die FINMA erbat die X AG in diesem Rahmen um Angaben zu ihrer Tätigkeit, wie namentlich die Art und den Umfang der von ihr erbrachten Dienstleistung im Bereich der Verwaltung von digitalen Vermögenswerten. Die X AG reagierte auf das Schreiben mit dem Antrag auf Akteneinsicht verbunden mit der Neuansetzung der Frist zur Stellungnahme frühstens 30 Tage nach erfolgter Akteneinsicht. |
| Mesure | Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten war. |
| Entrée en force | Auf eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten; vgl. Urteil BVGer B-1751/2023 vom 23.5.2023 (rechtskräftig). |
| Communication | - |
| Date de la décision | 21.02.2023 |