2023-15

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Party X AG
Area Unauthorised financial services providers
Topic Other
Summary Aufgrund von Hinweisen auf ein potenziell aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten der X AG leitete die FINMA eine formlose Vorabklärung ein. Die FINMA erbat die X AG in diesem Rahmen um Angaben zu ihrer Tätigkeit, wie namentlich die Art und den Umfang der von ihr erbrachten Dienstleistung im Bereich der Verwaltung von digitalen Vermögenswerten. Die X AG reagierte auf das Schreiben mit dem Antrag auf Akteneinsicht verbunden mit der Neuansetzung der Frist zur Stellungnahme frühstens 30 Tage nach erfolgter Akteneinsicht.
Measures Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten war.
Legal force Auf eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten; vgl. Urteil BVGer B-1751/2023 vom 23.5.2023 (rechtskräftig).
Communication -
Date of decision 21.02.2023
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