Party | X AG |
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Area | Unauthorised financial services providers |
Topic | Other |
Summary | Aufgrund von Hinweisen auf ein potenziell aufsichtsrechtlich relevantes Fehlverhalten der X AG leitete die FINMA eine formlose Vorabklärung ein. Die FINMA erbat die X AG in diesem Rahmen um Angaben zu ihrer Tätigkeit, wie namentlich die Art und den Umfang der von ihr erbrachten Dienstleistung im Bereich der Verwaltung von digitalen Vermögenswerten. Die X AG reagierte auf das Schreiben mit dem Antrag auf Akteneinsicht verbunden mit der Neuansetzung der Frist zur Stellungnahme frühstens 30 Tage nach erfolgter Akteneinsicht. |
Measures | Abweisung des Gesuchs, soweit darauf einzutreten war. |
Legal force | Auf eine gegen die Verfügung erhobene Beschwerde ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten; vgl. Urteil BVGer B-1751/2023 vom 23.5.2023 (rechtskräftig). |
Communication | - |
Date of decision | 21.02.2023 |