| Partie | X AG |
|---|---|
| Domaine | Surveillance du marché |
| Thème | Autres |
| Résumé | Die FINMA hat im Rahmen eines Enforcementverfahrens festgestellt, dass die X AG an den Jahresenden 2018 und 2019 sowie an den Quartalsenden 2019 durch die strategische Platzierung von kurstreibenden Käufen von Aktien der Y AG einen Anstieg des Aktienkurses bewirkt hat. Die Aktienkäufe wiesen keinen wirtschaftlichen Hintergrund bzw. kein echtes ökonomisches Angebots- und Nachfrageverhalten auf. Die FINMA stellte somit bei der X AG eine Verletzung gegen das Verbot von Marktmanipulation (Art. 143 FinfraG) fest. |
| Mesure | Feststellung (Art. 32 FINMAG) |
| Entrée en force | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Communication | - |
| Date de la décision | 26.05.2023 |